Als Fracht oder Gefährt bewegen
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Bauwagen transportiert werden soll oder muss. Fast immer fällt eine Abholung nach dem Kauf an. Generell kann zwischen zwei Bewegungsarten unterschieden werden:
- Den Bauwagen auf eigenen Achsen und Fahrgestell an Zugmaschine anhängen
- Den Bauwagen mit oder ohne Fahrgestell auf Trailer oder Tieflader transportieren
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile und setzen sehr unterschiedliche Bedingungen voraus. Eine Erstabholung nach Kauf lässt sich relativ einfach entscheiden. Wenn der Bauwagen später aus anderen Gründen transportiert werden soll, sind Frequenz, Häufigkeit und Nutzungsart mitbestimmende Faktoren.
Für die einmalige Erstabholung
Es ist in fast allen Fällen ratsam, den frisch erworbenen alten Bauwagen als „Fracht“ abzuholen. Dann ist es egal, in welchem technischen Zustand das Fahrgestell ist. Folgende zwei Optionen bieten sich an:
1. Ein gewerbliches Transportunternehmen wird beauftragt. Der Bauwagen wird auf einen Tieflader oder Trailer verladen. Die „Fracht“ ist versichert und muss nur die passenden Maße mitbringen.
2. Der Bauwagen wird an eine geeignete Zugmaschine gehängt und auf dem eigenen Fahrgestell bewegt. Für diesen Transport ist eine Verkehrszulassung erforderlich.
Die Zulassung umfasst eine ganze Liste an Anforderungen. Dazu gehören die Anzahl der Achsen, die zugelassene Achslast, Beleuchtung, Bereifung, gebremstes oder ungebremstes Chassis, das Gesamtgewicht und die Maximalmaße: 12 m Länge, 2,55 m Breite, 4 m Höhe. Die Zuglast der Zugmaschine muss auf das Gewicht ausgelegt sein.
Neben der technischen Betriebsfähigkeit muss geprüft werden, ob der Fahrer den passenden Führerschein für Zugmaschine und Anhänger (Gesamtgewicht) besitzt. Der Versicherungsschutz muss zumindest temporär gewährleistet sein. Eine Beschriftung mit „25 km/h“-Schildern muss regelkonform umgesetzt werden.