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Nebenkosten

Nebenkosten Wohnung verstehen und sparen: Ihre Anleitung

Von Yvonne Salmen | 7. Januar 2025
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Yvonne Salmen
Yvonne Salmen

Yvonne ist ausgebildete Malergesellin und Diplom-Restauratorin (FH) für gefasstes Holz. Im Handwerk begeistert sie sich für Praxis und Theorie gleichermaßen.


Erfahre mehr über die Erstellung unserer Inhalte

Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Yvonne Salmen, “Nebenkosten Wohnung verstehen und sparen: Ihre Anleitung”, Hausjournal.net, 07.01.2025, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 25.06.2025, https://www.hausjournal.net/nebenkosten-wohnung

Die Wohnnebenkosten steigen seit Jahren, sodass die Bezeichnung „zweite Miete“ gar nicht verkehrt ist. Was gehört zu den Nebenkosten einer Mietwohnung? Grundsätzlich alle Kosten, die regelmäßig anfallen und direkt mit dem Haus zu tun haben. Wir geben Ihnen einen Überblick!

nebenkosten-wohnung

Die Wohnnebenkosten in der Übersicht

Die auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten einer Wohnung werden auch „Betriebskosten“ genannt, weil sie den ordnungsgemäßen Betrieb des Mietshauses gewährleisten und darum regelmäßig anfallen.

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Einmalige Unkosten, wie zum Beispiel das Fällen eines Baumes neben dem Haus, gehören in der Regel nicht zu den Betriebskosten. Die Nebenkosten für die Wohnung beinhalten aber die folgenden Kostenpunkte.

  • Grundsteuer, anteilig auf die Mieter umgelegt
  • Kosten für Wasser, Strom und Heizung
  • Schmutzwasserkanalgebühren, anteilig umgelegt
  • Kosten für einen eventuellen Aufzug, anteilig
  • Müllabfuhr, anteilig
  • eventuell Straßenreinigung und Winterdienst, anteilig
  • eventuell Reinigungsservice für gemeinschaftlich genutzte Räume, anteilig
  • eventuell Hausmeister, anteilig
  • Schornsteinfeger, anteilig
  • Heizungswartung, anteilig
  • Gartenpflege, anteilig
  • Beleuchtung der gemeinschaftlich genutzten Räume, anteilig
  • Wohngebäudeversicherung, anteilig
  • Gemeinschafts-TV-Anschluss, Verteileranlage für Breitbandkabel, anteilig

Nebenkosten einer Wohnung: Das sollten Sie wissen!

Zumeist sind die einzelnen Nebenkostenpunkte dem Mietvertrag zu entnehmen. Da die Preise variabel sind, nennt der Vertrag zumeist keine festen Zahlen. Ein Einblick in die letzte Nebenkostenabrechung gibt dem Mieter Aufschluss über die tatsächlichen Kosten, die auf ihn zukommen.

Bei wenigen Wohnungen sind die Betriebskosten bereits in der Miete enthalten: Dies sollte ausdrücklich im Mietvertrag stehen, um unliebsame Überraschungen für den Mieter zu vermeiden.

Eine Nebenkostenvorauszahlung zusätzlich zur monatlichen Miete ist allgemein üblich. Einmal jährlich rechnet der Vermieter dann mit konkreten Zahlen ab – und fordert Geld nach oder zahlt etwas zurück.

Beispiel für die Betriebskosten einer Wohnung

Ein Mann zieht in eine 70 qm große Wohnung in der Stadt. Der Vermieter verlangt eine Nebenkostenpauschale von 191 EUR im Monat zusätzlich zur Kaltmiete. Strom und Wasser rechnet der Mieter direkt über die Stadtwerke ab.

Kostenübersicht Preis
1. Heizkosten 85 EUR
2. Grundsteuer, Schmutzwasser, Müllbabfuhr 40 EUR
3. Reinigungs- und Winterdienst 30 EUR
4. Beleuchtung für Treppenhaus und Keller 14 EUR
5. Schornsteinfeger und Heizungswartung 10 EUR
6. Wohngebäudeversicherung 12 EUR
Gesamt 191 EUR

Variable Nebenkostenpauschale

Der Vermieter kann die Nebenkostenpauschale für die Wohnung erhöhen, wenn diese nicht mehr kostendeckend ist. Achten Sie darauf, was Ihr Mietvertrag darüber sagt!

Tipps & Tricks
Überprüfen Sie Ihre jährliche Nebenkostenabrechnung stets genau und achten Sie darauf, ob alle Angaben korrekt sind. Schauen Sie auch in den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes, um zu sehen, ob Ihre Mietnebenkosten in einem angemessen Bereich liegen.

Artikelbild: PixelPower/stock.adobe.com

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