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Nebenkosten

Nebenkosten Strom: So senken Sie Ihre Mietnebenkosten

Von Tom Hess | 7. Januar 2025
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Tom Hess


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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Tom Hess, “Nebenkosten Strom: So senken Sie Ihre Mietnebenkosten”, Hausjournal.net, 07.01.2025, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 10.06.2025, https://www.hausjournal.net/nebenkosten-strom

Hohe Mieten und Nebenkosten, die beinahe an die Miete heranreichen. Schon seit längerer Zeit sprechen Experten von einer zweiten Miete. Aufgrund der hohen Kosten ist aber auch viel Ärger vorprogrammiert, denn Mieter sehen sich jetzt ihre Betriebskostenabrechnungen wesentlich genauer an. Ein Punkt in den Nebenkosten, der immer wieder zu Irritationen führt, ist „Strom“. Schließlich zahlen die meisten Mieter ihren Strom selbst. Aber teilweise hat die Position auch Berechtigung.

nebenkosten-strom

Nebenkosten sind klar umrissen

Nebenkosten lassen sich prinzipiell als Kosten definieren, die direkt mit dem Mieter zusammenhängen und in einer gewissen Regelmäßigkeit erhoben werden (müssen). Zum Teil sind es Kosten, welche der Vormieter sogar vorschießt.

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Strom als Betriebskosten

Vor langer Zeit waren auch Stromkosten selbstverständliche Betriebskosten. Allerdings liegen diese Zeiten schon sehr weit zurück, als jedes Haus einen einzigen Zähler hatte. Vielleicht haben Sie aber sogar noch Hausgemeinschaften kennengelernt, in denen auch das Wasser, und damit verbunden automatisch das Abwasser, durch alle Parteien gleichermaßen geteilt wird oder wurde. So, wie sich hier immer mehr eigene Zähler durchsetzen, war es auch einmal beim Strom.

Heute ist der eigene Stromzähler Standard

Gegenüber den Rechnungen, die gleichermaßen durch die Hausgemeinschaft geteilt werden, hat das den Vorteil, dass dann der Einzelne mehr auf Sparsamkeit achtet. Andernfalls konnte es sein, dass er keinen nennenswerten Einfluss darauf hatte. Doch obwohl Strom inzwischen von den meisten Mietern direkt bezahlt wird, kann die Position in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Überprüfen Sie zunächst den Mietvertrag

Zunächst sollten Sie deshalb Ihren Mietvertrag studieren. Sämtliche umlagefähigen Nebenkosten, die in der Abrechnung enthalten sind, müssen hier bereits bei der Erstunterzeichnung des Vertrags aufgeführt worden sein. So könnte der Blick in das Dokument erste Klarheit verschaffen. Können Sie hier jedoch nichts finden, sollten Sie Ihren Vermieter freundlich fragen.

Strom in den Betriebskosten ist durchaus möglich

Es kann immer noch sein, dass damit Positionen gemeint sind, die tatsächlich im Mietvertrag stehen – so zum Beispiel die Beleuchtung. Denn unter die Beleuchtungsbetriebskosten fällt natürlich auch der Stromverbrauch der Beleuchtung. Allerdings müssen diese Stromkosten dann auch unter „Beleuchtung“ zu finden sein. Ähnlich könnte es sich auch mit einem strombetriebenen Rasenmäher verhalten, der ja ebenfalls regelmäßig genutzt wird. Aber auch hier gilt: diese Kosten müssen dann unter „Gartenpflege“ zu finden sein.

Holen Sie kompetenten Rat ein

Andernfalls sollten Sie aber keinen großen Streit vom Zaun brechen. Besser ist es, wenn Sie den nächsten Mieterverein aufsuchen und dort mit Ihrem Problem vorstellig werden. Wahrscheinlich dürfte es dann sogar notwendig sein, die gesamten Abrechnungsunterlagen des Vermieters anzufordern. Denn der Vermieter muss sämtliche Beträge nicht nur erklären, dafür aber auch begründen können.

Tipps & Tricks
Selbst, wenn Sie bereits bezahlt haben (Sie sind sogar verpflichtet, binnen 4 Wochen nach Zustellung der Nebenkostenabrechnung zu zahlen), haben Sie 12 Monate zur Überprüfung. Bereits unbegründet bezahltes Geld können Sie außerdem bis zu drei Jahre zurückfordern.Hat der Vermieter den Posten „Strom“ ungerechtfertigt in die Nebenkosten eingefügt, kann damit die gesamte Zahlung hinfällig sein.

Im Hausjournal stellen wir Ihnen weitere Texte zu den Nebenkosten zur Verfügung. Darunter auch nicht umlagefähige Nebenkosten.

Artikelbild: hansenn/stock.adobe.com

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