Ist ein Bodenablauf in deutschen Garagen erlaubt?
Hier gibt es weder ein Ja noch ein Nein als Antwort. Denn dies hängt vom jeweiligen Bundesland und der Kommune ab. Verantwortlich ist in aller Regel die zuständige Baubehörde, welche auch Baugenehmigungen für Garagen ausstellt. Sie wird im Zweifelsfall individuell darüber entscheiden, ob ein Abfluss in der Garage genehmigt wird. Meist ist dieser mit zusätzlichen Auflagen verbunden.
Welche Regelungen sind denkbar?
Grundsätzlich sind mehrere Optionen denkbar, wie Ihre zuständige Baubehörde die entsprechende Regelung gestalten könnte. Gängige Varianten sind:
- die freie Erlaubnis eines Bodenablaufs für Kleingaragen,
- die Erlaubnis mit der Auflage, dass ein Öl- und Benzinabscheider installiert wird,
- das Versagen der Erlaubnis.
In der Regel wird die Baubehörde bemüht sein, Ihren legitimen Wunsch nach einem Bodenablauf der Garage zu ermöglichen. Üblich ist es allerdings, dass dieser an bestimmte Voraussetzungen gebunden wird. Meist ist dies die Installation eines Öl- und Benzinabscheiders, der das Auslaufen austretender Flüssigkeiten verhindert. Allerdings kann die Behörde Ihnen die Installation auch ganz versagen und die Abdichtung des Bodens als öldichte Wanne vorschreiben. Dann hilft nur ein Auffangbehälter im Boden.
Wie finde ich heraus, ob ein Bodenablauf in meiner Garage erlaubt ist?
Hier hilft nur der Gang zur zuständigen Behörde. Eventuell ist ein Vermerk zur Installation eines Bodenablaufs in Ihrer Baugenehmigung enthalten. Fällt dieser nicht in Ihrem Sinne aus, kann ein Neuantrag lange dauern. Klären Sie die Frage daher am besten bereits vor Baubeginn der Garage – so entstehen keine bösen Überraschungen. Die individuelle Entscheidung Ihrer Baubehörde ist dabei bindend.