Welche Höhenangaben müssen bei der Garage unterschieden werden?
Schon die Frage, wie hoch die Garage eigentlich ist, lässt sich nicht ohne Nachfrage beantworten. Denn als Höhe der Garage können verschiedene Parameter bezeichnet werden:
- die lichte Höhe oder Durchfahrtshöhe der Öffnung des Garagentors,
- die mittlere Wandhöhe der Garage,
- die Gesamthöhe der Garage bis zur Dachoberkante.
Welche Mindesthöhe sollte eine Garage haben?
Auch bei der Frage nach der Mindesthöhe ist zunächst zu unterscheiden, ob damit die ideale Mindesthöhe oder die gesetzlich vorgegebene Mindesthöhe gemeint ist. Grundsätzlich macht der Gesetzgeber zur Höhe des Baus an sich keine Mindestangaben. Vielmehr müssen Sie, wenn Sie eine Garage in Grenzbebauung oder ohne Baugenehmigung errichten wollen, meist eine Maximalhöhe von drei Metern einhalten. Allerdings finden sich in der Garagenverordnung Vorgaben zur mindestens vorhandenen lichten Höhe von Garagen: Sie muss mindestens zwei Meter betragen.
Was den Bau an sich angeht, kann nur schwer eine ideale Mindesthöhe empfohlen werden. Speziell die Dachform hat einen großen Einfluss darauf, wie hoch die Garage am besten ausfällt. Ein Flach- oder Pultdach fällt deutlich weniger hoch aus als ein Satteldach. Wichtig ist lediglich, dass Sie bei verfahrensfreien oder auf die Grenze gebauten Garagen die maximale mittlere Wandhöhe einhalten.
Bei der Durchfahrtshöhe sollte sich die ideale Höhe auch daran bemessen, wie groß Sie sind und welches Auto Sie fahren. Die vorgeschriebenen zwei Meter Mindesthöhe gelten auch als absolutes Mindestmaß für eine zweckgemäße Nutzung. Komfortabler ist es, wenn die lichte Höhe der Garage etwas höher ausfällt. Das macht auch aus Sicherheitsgründen Sinn, denn ein herabrutschendes Garagentor kann so weniger Schaden anrichten.