Grundbedingungen für den Ausbau zu Wohnraum
In vielen Fällen ist es schade um den ungenutzten Raum, der ein größerer nicht ausgebauter Dachboden bietet. In den Landesbaurechten sind Anforderungen an der Ausbaufähigkeit geregelt. Meist finden sich folgende Vorgaben um, um die Nutzung des Dachbodens zu verändern:
- Eine lichte Standhöhe muss mindestens auf der Hälfte der Grundfläche gegeben sein (meist 2,30 oder 2,40 Meter)
- Die Dämmung muss den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen
- Die Statik der Decke beziehungsweise des zukünftigen Fußbodens muss geprüft und gegebenenfalls verbessert werden
- Der Zugang muss den Vorschriften für Treppen in Wohnräumen entsprechen
- Heizung und Wasser brauchen ausreichend starke Pumpanlagen
- Beim Ausbau mit Gauben muss der lokale Bebauungsplan berücksichtigt werden
- Wenn ein eigenes Badezimmer geplant ist, muss die Sanitärinstallation fachgerecht ausgeführt werden
- Der Ausbau muss den Brandschutzvorschriften genügen
Praktische Ideen und Tipps
Wenn ein Dachboden eine zu geringe Höhe für den Ausbau hat, kann er durch eine oder mehrere Gauben vergrößert werden. Bedingung ist eine Bauerlaubnis im Rahmen des Bebauungsplans, da es sich um eine von außen sichtbar Veränderung handelt.
Ein eingeschnittener Balkon, meist als Loggia bezeichnet, braucht ohne nach außen ragende Brüstung meist keine gesonderte Genehmigung.
Trenn- und Zwischenwände können gut in Holzständertechnik eingezogen werden. Als Wandverkleidungen eignen sich Gipskartonplatten sehr gut.
Als Kalkulationsgrundlage für den Ausbau sollten im Durchschnitt mindestens 800 Euro pro Quadratmeter (auch Schrägen und Wandflächen mitrechnen) erwartet werden. Badezimmer und Gauben kosten ab etwa 5000 Euro pro Stück.
Wenn der Dachboden an das Wasser und Kanalisation angeschlossen wird, ist ein Abgleich mit dem Grundriss des darunter liegenden Geschosses wichtig. Fall- und Steigleitungen lassen sich mit wesentlich geringerem Aufwand verlängern als neu verlegen.