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Themenbereich: Dachfenster

Dachfenster undicht – wer zahlt einen Wasserschaden?

Dachfenster undicht Versicherung

Dachfenster undicht - wer zahlt einen Wasserschaden?

Undichte Dachfenster sind nicht nur eine Quelle des Ärgernisses, sondern können auch schwere Schäden am Gebäude oder am Hausrat verursachen. Ob eine Versicherung durch den daraus entstehenden Schaden aufkommt, und wenn ja, welche, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Zuständigkeiten der Versicherung

Grundsätzlich sind sind im Haus zwei Versicherungen für jeweils unterschiedliche Bereiche zuständig.

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Die Wohngebäude-Versicherung kommt für alle Schäden am Gebäude und an der Gebäudesubstanz selbst auf. Das sind Wände, Böden und Decken, darüber hinaus alle weiteren Schäden an Bauteilen.

Die Hausratversicherung dagegen deckt alle Schäden an Gegenständen im Haushalt, die nicht zur Gebäudesubstanz gehören. Das sind unter anderem:

  • Möbel
  • Einrichtungs- und Dekogegenstände
  • persönliche Besitztümer
  • Elektrogeräte

Beide Versicherungen decken aber nicht grundsätzlich alle Schäden, sondern nur die Schadensereignisse, die auf bestimmte Schadensquellen zurückzuführen sind. Wasserschäden werden von beiden Versicherungen zwar im Rahmen ihrer Zuständigkeit gedeckt, allerdings ist die Quelle des eintretenden Wassers maßgeblich.

Schäden durch eintretendes Regenwasser

Problematisch ist die Versicherungsleistung dann, wenn die Quelle des Schadens eintretendes Regenwasser ist. In den Versicherungsbedingungen der meisten Wohngebäude- und Hausratsversicherungen ist diese Schadensquelle nicht automatisch versichert.

Eine Versicherung, die auch gegen Undichtigkeiten der Fenster absichert, müsste wenn dann als Zusatzrisiko versichert werden. Schwierig dabei ist aber, dass sich dieser Umstand der undichten Fenster auch mit anderen Haftungen überschneiden kann. Die Bedingungen für einen solchen Zusatz sollten vor Abschluss der Versicherung also möglichst genau geprüft werden.

Schadensursachen

Undichte Dachfenster können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Einige kleinere Quellen für Undichtigkeiten können beispielsweise verstopfte Abflüsse oder Regenwasserableitungen sein. In diesem Fall ist die Sorgfaltspflicht des Hausbesitzers oder Mieters verletzt, der notwendige Instandhaltungsarbeiten nicht ausführt.

Werden Dachfenster falsch oder nicht fachlich korrekt eingebaut haftet das Fachunternehmen für die Fehler beim Einbau und auch für mögliche Folgeschäden.

In beiden Fällen würde eine Versicherung bei Schäden an der Bausubstanz oder am Hausrat (zum Beispiel ein durchfeuchtetes Elektrogerät mit Kurzschluss) nicht leisten müssen, da es eine klare Verursachungsquelle gibt, und das Schadensereignis vermeidbar gewesen wäre.

Tipps & Tricks
Bauen Sie Dachfenster keinesfalls selbst ein, wenn Sie nicht über ausreichende handwerkliche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Im Schadensfall können Sie dann niemanden für Fehler beim Einbau haftbar machen. Bei einem Fremdeinbau muss das einbauende Unternehmen hingegen für alle durch Einbaufehler entstandenen Schäden aufkommen.

Autorin: Johanna Bauer
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