Unterschiedliche Vorschriften zur Garageneinfahrt in verschiedenen Regionen
Grundsätzlich lassen sich die Vorschriften für die zulässige Gestaltung einer Garageneinfahrt auf Privatgrundstücken nicht für den gesamten deutschsprachigen Raum auf einen Nenner bringen. Mitunter gelten je nach Bundesland, Kanton oder Kommune sehr unterschiedliche Vorgaben. Allerdings gibt es gewisse Aspekte, die in den meisten Regionen sehr ähnlich geregelt sind. Diese betreffen die folgenden Aspekte:
- Mindestlänge und Mindestbreite der Garageneinfahrt
- Begrenzung der Zufahrtsbreite
- Brandschutz
- Hochwasserschutz
In den meisten Regionen gelten Mindestwerte für die Breite einer Garageneinfahrt. In manchen Regionen gibt es aber auch gesetzliche Regelungen, welche die baulichen Möglichkeiten auf eine (!) Zufahrt pro Grundstück mit einer bestimmten Maximalbreite begrenzen. Das hat auch durchaus einen guten Grund: Immerhin fällt durch jede Grundstückszufahrt potenziell auch nutzbarer Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen weg.
Außerdem sollten Grundstückszufahrten für Verkehrsteilnehmer jederzeit möglichst klar erkennbar sein. Sie können daher in den meisten Regionen nicht einfach für zusätzliche Parkplätze sorgen, indem Sie Ihren Gartenzaun entfernen und den gesamten Vorgarten als Parkfläche pflastern.
Abstände zwischen Garage und Grundstücksgrenze bzw. Straße
Abgesehen von bestimmten städtebaulichen Situationen ist es für Neubauten in einem Wohngebiet in aller Regel nicht zulässig, Garagen direkt an der Grundstücksgrenze zu platzieren. So schreibt zum Beispiel die entsprechende Verordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen vor jeder Garage eine Mindest-Zufahrtslänge von 3 m vor. Dieser Abstand betrifft nicht den Abstand zwischen Garage und Gartenzaun, sondern zwischen dem Garagentor und der öffentlichen Verkehrsfläche.
An stark befahrenen Straßen kann es zusätzlich notwendig sein, vor Schließanlagen wie einem elektrisch angetriebenen Zufahrtstor Stauraum für ein wartendes Fahrzeug mit einzuplanen. Dies gilt aber nur dann, wenn das kurze Warten vor diesem Tor bereits die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ beeinträchtigen würde.
Wenn sich die Anordnung der Garage in einem rechten Winkel zur Zufahrt befindet, sollte aus praktischen Gründen auch eine bestimmte Mindestbreite eingehalten werden. Damit das Ein- und Ausfahren aufgrund des Wendekreises gängiger Fahrzeugtypen nicht zum Problem wird, können Zufahrtsbreiten von 5 m oder mehr durchaus sinnvoll sein.
Bauliche Beschränkungen im Sinne des Brandschutzes
Auch der Brandschutz sollte bei der Errichtung einer Garageneinfahrt berücksichtigt werden. Damit im Notfall Einsatzfahrzeuge auf das Grundstück gelangen können, schreiben viele Bundesländer die folgenden Mindestanforderungen für Grundstückszufahrten oder -durchfahrten vor, die an den Seiten oder oberhalb von Bauteilen begrenzt werden:
- lichte Höhe von mind. 3,50 m
- lichte Breite von mind. 3,00 m
- lichte Breite von mind. 3,50 m (wenn Begrenzung durch Bauteile auf über 12,00 m Länge)
Regelungen für den Hochwasserschutz im Bereich der Garageneinfahrt
Manche Garageneinfahrten werden betoniert oder mit Pflasterplatten befestigt. Das führt dazu, dass bei Starkregen das Wasser mitunter direkt auf die öffentliche Straße abläuft. Das gilt umso mehr, wenn mit der Garageneinfahrt ein gewisser Höhenunterschied ausgeglichen werden soll und die entsprechende Steigung für ein Gefälle zur Straße hin sorgt. Auch wegen der Glättegefahr im Winter sollte eine gewisse maximale Steigung nicht überschritten werden. Für den Ablauf des Regenwassers auf die Straße reicht aber schon ein geringes Gefälle aus.
Bezüglich der versiegelten Fläche einer Garageneinfahrt kann es nun sein, dass je nach Region ein Zuschlag zur Abwassergebühr bezahlt werden muss. Es kann aber auch sein, dass der Abfluss von Starkregen auf öffentliche Verkehrsflächen strikt untersagt ist. Durch die gewährleistete Versickerung des Regenwassers im Privatgarten soll eine Art passiver Hochwasserschutz im Sinne des verzögerten Abflusses verwirklicht werden. So wird das öffentliche Kanalnetz bei Starkregenereignissen weniger stark belastet.
Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, eine abschüssige Garagenzufahrt zu gestalten. Um den oberflächlichen Abfluss von Regenwasser auf die Straße zu verhindern, kann zwischen Straße und Garagenzufahrt eine Metallkante mit Drainagerinne eingefügt werden.