Rechtliche Vorgaben: regional durchaus unterschiedlich
Die gesetzlichen Vorschriften für die Mindestbreite (oder auch Maximalbreite) einer Garageneinfahrt unterscheiden sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz mitunter beträchtlich. Diese Unterschiede gibt es aber auch zwischen den Vorgaben verschiedener deutscher Bundesländer. Während die Breite in manchen Bundesländern nicht zwingend geregelt ist, sehen die Bauordnungen anderer Bundesländer Mindestbreiten vor.
Gängige Werte gehen von Mindestbreiten zwischen 2,50 und 3,00 m aus. Die genauen Werte sollten Sie aber ggf. mit Ihrer örtlich zuständigen Baubehörde abklären. So kann es z. B. sein, dass bei einer Bebauung an den Seiten der Einfahrt eine lichte Mindestbreite von 3,50 m vorgeschrieben ist. Das hat mitunter damit zu tun, dass auch größere Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ohne Probleme durch ein Einfahrtstor gelangen sollten. Aus dem gleichen Grund ist bei einer Begrenzung von Einfahrten durch Baukörper oft auch die lichte Höhe in einem bestimmten Mindestmaß anzusetzen.
So wie es in Ihrer Region bestimmte Mindestbreiten geben kann, kann auch die maximale Breite einer Einfahrt begrenzt sein. So gilt beispielsweise in bestimmten Regionen Österreichs eine maximale Zufahrtsbreite von 6,00 m als Begrenzung.
Praktische Abwägungen bei der Planung der Garageneinfahrt
Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen sollten Sie bei Ihrer Planung auch praktische Aspekte berücksichtigen. Schließlich soll die Ein- und Ausfahrt aus dem eigenen Grundstück später nicht zum täglichen Abenteuer werden. Mit der folgenden Liste können Sie Parameter abklären, die Auswirkungen auf die geplante Breite einer Garageneinfahrt haben können:
- Größe der genutzten Fahrzeuge
- Einzel- oder Doppelgarage
- ebene oder steile Garageneinfahrt
- gerade oder kurvige Einfahrt zur Garage
Durch den Wendekreis verschiedener Fahrzeuge kann es Sinn machen, bei allen Abweichungen von der geraden, ebenen Standardeinfahrt besser eine etwas breitere Planung der Garageneinfahrt ins Auge zu fassen.
Zusätzliche Parkplätze sichern
In vielen Wohngebieten hat die Parkplatznot auf öffentlichen Flächen einen ganz einfachen Grund: Einfamilienhäuser wurden mit einer Einzelgarage zu einer Zeit errichtet, in der pro Familie nur ein einziges Privatfahrzeug genutzt wurde. Mittlerweile wohnen inklusive erwachsener Kinder in diesen Häusern oftmals drei bis fünf Personen, von denen alle über ein eigenes Auto verfügen.
Nun ist die Errichtung einer Garage natürlich genau wie das Betonieren der Einfahrt mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Dennoch kann es nicht schaden, bei der Planung auch einen kurzen Blick in die Glaskugel der Zukunft zu werfen.
Wenn schon nicht aus reiner Vorsorge eine Doppelgarage geplant wird, kann (sofern rechtlich erlaubt) wenigstens die Breite der Einfahrt großzügiger gewählt werden. Bei entsprechender Länge stehen so bei Bedarf zusätzliche Parkplätze auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung.