Wann gilt der Geruch durch eine Dunstabzugshaube als Belastung?
Wie so häufig bei nachbarschaftlichen Unstimmigkeiten ist auch das Störungsmaß von entstehendem Geruch durch eine Dunstabzugshaube ein subjektives Empfinden. Und in Bezug auf subjektives Erleben ist es immer schwierig, gesetzliche Klarheit zu schaffen. Dementsprechend vage sehen auch die rechtlichen Regelungen zur Beeinträchtigung von Nachbarn durch Kochdünste aus.
Zwar sind im BGB laut § 906 durchaus Grenz- und Richtwerte von Immissionen festgelegt. Die individuell empfundene Geruchsbelastung durch Kochdünste ist allerdings nicht messbar.
Grundsätzlich gilt laut § 906 des BGB, dass Immissionen wie Kochdünste auf einem ortsüblichen Niveau gehalten werden müssen und nicht erhebliche beeinträchtigen dürfen. Das sind natürlich Ausdrücke mit weitem Interpretationsspielraum. Als nicht ortsüblich und erheblich beeinträchtigend gelten auf jeden Fall geruchsintensive Kochdünste, die deutlich länger als eine durchschnittliche Mahlzeitzubereitung eines Privathaushalts anhalten – etwa die einer Lebensmittelfabrik oder eines Restaurants mit durchgängig warmer Küche.
Die Verwendung besonderer Zutaten sind übrigens auch in etwa nach „Ortsüblichkeit“ geregelt: wenn der Nachbar zum Beispiel häufig knoblauchreich kocht, ist das in Ordnung, weil die geruchsintensive Knolle heute hierzulande als etablierte Zutat gewertet wird.
Fassen wir kurz zusammen:
- ortsübliche, nicht erheblich beeinträchtigende Kochdünste des Nachbarn müssen erduldet werden
- nur Kochdunstbelastungen, die über die Dauer einer privaten Mahlzeitzubereitung hinausgehen (Restaurantküche, Lebensmittelfabrik), gehen über das zu akzeptierende Maß hinaus
Besteht bei Dunstabzugshauben-Geruch des Nachbarn die Chance auf Mietminderung?
Vor dem Hintergrund der oben erläuterten, schwierigen Definitionslage ist auch die Frage nach Mietminderung immer ein individuell zu klärender Fall. Es gibt ein paar Präzedenzfälle, die unterschiedlich ausgegangen sind. In manchen Fällen konnten Kläger wegen Geruchsbelästigung durch die Kochdünste oder andere Wohnpraktiken des Nachbarn an die 10% Mietminderung erwirken. Die Klage einer Essener Mieterin auf 30% Mietminderung wegen Kochdunstbelästigung durch den Nachbarn wurde im Jahr 1999 aber abgewiesen.
Sich gütlich einigen
Wie so oft bei zwischenmenschlichen Konflikten sollte auch bei nachbarschaftlicher Kochdunstbelästigung möglichst einvernehmlich kommuniziert werden – am besten schon im Voraus. Wenn Sie selbst einen Dunstabzug mit Abluft installieren möchten, reden Sie vorher mit Ihren Nachbarn und seien kompromissbereit. Wenn Sie selbst sich von Kochdämpfen Ihres Nachbarn gestört fühlen, gehen Sie ebenfalls auf freundliche, behutsame Art auf ihn zu. Geschickte Worte bewirken oft mehr als die juristische Keule – und verbreitet am Ende mehr Frieden.