Steigung und Treppenformel
Als erster Schritt bei der Planung einer Eingangstreppe muss die zu überwindende Steigung auf die Anzahl der Treppenstufen umgelegt werden. Für die Treppenplanung wird die sogenannte Treppenformel angewendet. Mit ihr wird die Steigung der Treppe festgelegt und durch das entsprechend angepasste Auftrittsmaß ergibt sich der Grundriss und damit der Platzbedarf der Treppe.
Die Treppenformel definiert die optimale Steigung der Treppe mit der doppelten Stufenhöhe, zu der die Auftrittsfläche hinzugerechnet wird und einen Wert zwischen 63 und 65 Zentimetern ergibt. Erfahrungswerte definieren die optimale Stufenhöhe mit 15 bis 18 Zentimetern und die Auftrittsfläche zwischen 27 und 33 Zentimetern. Je geringer die Steigung innerhalb dieser Toleranz gewählt wird, desto komfortabler wird der Aufgang empfunden.
Treppenlauf und Platzbedarf
Beim Ausmessen der Treppe muss ein zu steiler Anstieg ausgeschlossen werden. Wenn also beispielsweise ein Höhenunterschied von einem Meter überwunden werden muss, müssen sechs bis sieben Treppenstufen geplant werden. Mit dieser Anzahl abzüglich eins werden die Trittfläche multipliziert und ergeben die Länge des Treppenlaufs.
Da sich halb gewendelte Treppen auf einer Länge von bis zu 3,5 Stufen zeichnerisch verziehen lassen und die Gesamtlänge mindern, kann der Platzbedarf gemindert werden. Viele Treppenbau- und Heimwerkerportale im Internet bieten eine Onlineplanung für Treppen und einen Treppenrechner an.
Rechtsvorschriften
Vor dem Baubeginn müssen die baurechtlichen Vorschriften für Treppen geprüft werden. Für das Anlegen einer Treppe ist in Deutschland die Norm DIN 18065 die Grundlage und wird durch das jeweilige Landesbaurecht ergänzt.
Neben den Vorschriften für die Treppe selber sind auch die Regelungen für Geländer und erforderliche Handläufe anzuwenden. Ab drei Stufen ist ein Handlauf zwingend vorgeschrieben.