Wie Blumenkästen aus Eternit ohne Asbest entsorgen
Bestehen Blumenkästen oder Blumenkübel aus Eternit ohne Asbest, werden sie bei der privaten Entsorgung als gewöhnlicher Bauschutt in haushaltsüblichen und kleinen Mengen bezeichnet. Sie werden in Deutschland seit 1993, in Österreich seit 1990 und in der Schweiz seit 1989 asbestfrei hergestellt. Ähnlich wie bei Bauteilen wie Eternitplatten lässt das Alter auf das Risiko der Asbesthaltigkeit schließen.
Ist Entsorgen von Eternit Blumenkästen mit Asbest immer Pflicht?
In unbeschädigten und asbesthaltigen Blumenkästen ist das Asbest im Eternit von Zement eingebunden. Werden diese fest gebundenen Fasern nicht freigesetzt, lässt sich der Blumenkasten weiter nutzen. Mit Acrylfarbe lassen sich asbesthaltige und unversehrte Blumenkästen innen und außen versiegeln, was das Reinigen erleichtert. Die Blumenkästen und Blumenkübel dürfen mechanisch nicht bearbeitet werden (bohren, kratzen, sägen, schaben, schleifen, schneiden, strahlen). Folgendes macht den Blumenkasten zum Gefahrstoff:
- Beschädigungen wie Abplatzungen, Löcher, Risse und Sprünge
- Massiv verwitterte Oberflächen
- Heruntergefallene und gebrochene Blumenkästen
Wie asbesthaltige Blumenkästen aus Eternit entsorgen?
Unbeschädigte Blumenkästen aus Eternit, die Asbest enthalten, werden in spezielle Bigbags verpackt. Diese reißfesten und luftdicht verschließbaren Transportsäcke schließen den Inhalt luft- und staubdicht ab. Sie werden auch unter der Bezeichnung Asbestsäcke angeboten. Eternitblumenkästen wiegen je nach Größe zwischen fünf und dreißig Kilogramm und Bigbags sind ab etwa fünf Euro erhältlich. Beschädigte asbesthaltige Blumenkästen müssen unter Einhaltung der vorschriftsgemäßen Schutzmaßnahmen ebenfalls in Bigbags verpackt werden. Der Inhalt von Asbestsäcken beziehungsweise Bigbags muss immer gekennzeichnet werden.
Was kostet das Entsorgen von Eternit Blumenkästen?
Je nach Wohnort schwanken die Kosten für Asbestentsorgung. Wertstoffhöfe legen die Anzahl, das Gewicht oder den Umfang von asbesthaltigen Teilen, die privat und manchmal unentgeltlich entsorgt werden dürfen, fest. Andere Landkreise besitzen eigene Gebührenordnungen fest. Manche Wertstoffhöfe verleihen Bigbags und schreiben dieses Vorgehen teilweise vor. Für asbesthaltige Blumenkästen berechnen Wertstoffhöfe bei der Annahme durchschnittlich zehn Euro pro Stück.
Was ist beim Entsorgen von Eternit Blumenkästen verboten?
Nicht in allen Ländern, Bundesländern, Kommunen und Städten sind die Vorschriften für Asbestentsorgung deckungsgleich. In Deutschland gibt allerdings die übergeordneten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), die für alles asbesthaltigen Werkstoffe gleich welcher Form allgemeingültige Vorschriften formulieren. Verkaufen, weitergeben und wiederverwenden ist verboten. Wer beschädigte Blumenkästen nicht fachgerecht entsorgt, begeht bei Gefährdung anderer Personen Körperverletzung und verstößt gegen den Paragrafen 326 des Strafgesetzbuches (StGB).