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Themenbereich: Fenstersicherung

Vorschriften für eine Fensterbrüstung

Fensterbrüstung

Vorschriften für eine Fensterbrüstung

Das Mauerwerk unter einem Fenster dient auch als Absturzsicherung. Die Mindesthöhe der Fensterbrüstung ist in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt und hängt vom Gebäudetyp, der Nutzungsart und der möglichen Absturzhöhe ab. Die Brüstung besteht im Gegensatz zum Geländer aus einer geschlossenen Konstruktion.

Brüstung, Geländer und Gitter

Die Fensterbrüstung zählt im bautechnischen Sinne zu den Umwehrungen, zu denen auch Geländer und Gitter zählen. Da Fensterbrüstungen eine größere Tiefe als Geländer und Gitter besitzen, sind sie in den von den Landesbauordnungen verlangten Mindesthöhen etwas niedriger angesetzt.

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Eine Absturzsicherung ist vorgeschrieben, wenn eine Fallhöhe von einem Meter überschritten wird. Daher gelten die Vorschriften für die Absturzsicherung von Fenstern auch im Erdgeschoss.

Musterbauordnung und Länderregelungen

In einer Musterbauordnung sind als Richtwerte folgende Fensterbrüstungshöhen für private Wohngebäude festgeschrieben:

  • Bis zu zwölf Meter Absturzhöhe achtzig Zentimeter
  • Über zwölf Meter Absturzhöhe neunzig Zentimeter

Geländer und Gitter müssen bei Absturzhöhen bis zwölf Meter neunzig Zentimeter Höhe besitzen und bei größerer Höhe 1,10 Meter.

Diese Werte wurden von den meisten Landesbaubehörden übernommen. Ausnahmen, Abweichungen oder Zusatzverordnungen existieren in folgenden Bundesländern:

  • Baden-Württemberg
    Die generelle Brüstungs- und Umwehrungshöhe muss achtzig Zentimeter betragen, wenn eine Mindesttiefe von zwanzig Zentimetern gegeben ist, ansonsten gelten neunzig Zentimeter.
  • Bayern
    Der Freistaat prüft den Einzelfall und genehmigt individuell. Im Regelfall wird die Musterbauordnung angewendet.
  • Brandenburg
    Die Mindesthöhe für Brüstungen bis zwölf Meter Absturzhöhe beträgt neunzig Zentimeter, darüber hinaus 1,10 Meter.
  • Hamburg
    Die Mindesttiefe einer Fensterbrüstung muss 15 Zentimeter betragen.

Messansatz

Die Höhe einer Fensterbrüstung wird von der Oberkante des fertig verlegten Fußbodens bis zur Oberkante der Fensterbank gemessen. In den meisten Fällen wird die Fensterrahmenbreite nicht berücksichtigt.

Die Einhaltung der Maße muss auch beim Umbau, dem Vergrößern oder Versetzen eines Fensters beachtet werden.

Energetisch unsinnige Fensterbrüstungen

In der Architektur der 1950er- bis 1970er-Jahre wurden Fensterbrüstungen häufig verjüngt, um Rippenheizkörper unter den Fenstern teilweise zu versenken. Abgesehen von der thermisch fragwürdigen Platzierung führten die geringeren Wandstärken zu Verlusten in der Dämmwirkung. Die insbesondere in Mehrfamilienhäusern angewendete Bauart der Fensterbrüstungen sorgte in vielen Fällen dafür, dass einem guten U-Wert des Fensters durch die Dämmungsschwäche der Brüstung entgegengewirkt wurde.

Eine alte Fensterbrüstung dieser Art sollte unbedingt nachgedämmt werden, um den Wärmeabstrahlverlust beim Heizen zu vermindern. Styroporplatten mit einer aufgebrachten reflektierenden Schicht können den Wärmedurchgangskoeffizienten erheblich verbessern. Ein weiterer energietechnischer Vorteil kann durch das Verlängern der Fensterbank erlangt werden. Die aufsteigende Heizungswärme wird in Richtung Innenraum umgeleitet und steigt nicht senkrecht am Fenster auf.

Tipps & Tricks
Planen Sie Ihre Fensterbrüstungen immer mit einigen Zentimetern Toleranz, damit sie nicht nach dem Aufbau des Fußbodens beispielsweise durch Holz- oder Laminatbelag die baurechtlichen Mindesthöhen unterschreiten.

Autor: Stephan Reporteur
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