Landesbauordnung schreibt die Höhe der Balkonbrüstung vor
Es gibt zwar eine Mindesthöhe für die Balkonbrüstung, die in ganz Deutschland mit 80 Zentimetern festgeschrieben ist. Leider gilt diese Mindesthöhe letzten Endes nicht, weil die Landesbauordnungen in den meisten Bundesländern eine andere Höhe vorschreiben.
Während die meisten Bundesländer in ihrer Landesbauordnung eine Höhe von 90 Zentimetern vorschreiben, wenn die Absturzhöhe weniger als zwölf Meter beträgt. Schreiben andere Bundesländer, wie zum Beispiel Niedersachsen jedoch bereits einen Meter vor.
- unter zwölf Metern Absturzhöhe meist 90 Zentimeter
- einige Bundesländer verlangen jedoch eine Höhe von 100 Zentimetern
- über zwölf Meter Absturzhöhe häufig sogar 110 Zentimeter
Absturzhöhe
Liegt die Absturzhöhe über zwölf Metern, wird in den meisten Bundesländern eine Höhe der Balkonbrüstung von mindestens 1,10 Metern vorgeschrieben. Dabei gilt die Brüstungshöhe immer ab dem fertigen Boden des Balkons.
Wird zum Beispiel nachträglich ein neuer Holzboden auf dem Balkon installiert, kann durch diese Maßnahme die Brüstungshöhe leicht um etwa fünf Zentimeter geringer werden als ursprünglich beim Bau vorgesehen.
Auch die Definition der Absturzhöhe bietet neuen Raum für Probleme. Grundsätzlich gehört die Höhe der Balkonbrüstung schließlich ebenfalls zur Absturzhöhe. So kann ein besonders hohes Balkongeländer die Absturzhöhe zusätzlich erhöhen.
Sicherheit geht vor
Die einfachste Variante, um garantiert alle Bedingungen einzuhalten, ist eine Balkonbrüstung, die eine Höhe von 1,10 Metern besitzt. Diese Brüstungshöhe ist die höchste vorgeschriebene, damit ist man immer auf der sicheren Seite. Wer nun fürchtet, zu viel von der Aussicht einzubüßen, sollte die Flächen zwischen den Stützen verglasen. Gerade eine Balkonbrüstung aus Edelstahl mit einer Verglasung ist heute sehr modern und praktisch zugleich.