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Themenbereich: Fenstersicherung

Vorgeschriebene Fensterbrüstungshöhen

Fensterbrüstungshöhe

Vorgeschriebene Fensterbrüstungshöhen

Die Fensterbrüstungshöhe ist in den Landesbauverordnungen Deutschlands geregelt. Mit wenigen und geringen Abweichungen gelten fast in allen Bundesländern die gleichen Mindesthöhen für Wohngebäude. In manchen Fällen wir die Tiefe beziehungsweise Stärke der Fensterbrüstung als zusätzlicher Bezugswert aufgeführt.

Absturzsicherung durch Brüstung

Das Mauerwerk unter Fenstern wird als Fensterbrüstung verstanden und unterliegt baurechtlichen Vorschriften. Die Mindesthöhe verhindert bei durchschnittlich langen Menschen auch bei unaufmerksamer Annäherung an ein geöffnetes Fenster einen Sturzunfall. Die Fensterbrüstungshöhe sorgt dafür, dass der Schwerpunkt des menschlichen Körpers auf der Innenraumseite verbleibt.

  • Lesen Sie auch — Die Vorschriften zur Absturzsicherung von Fenstern
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Wenn das Mauerwerk die baurechtlichen Vorschriften zur Absturzsicherung nicht erfüllt, kann ein Aufmauern der Fensterbank oder die Wahl einer speziellen Fensterfüllung als genehmigungsfähiger Ersatz verbaut wird.

Mindesthöhen der Landesbauverordnungen

Als Absturzhöhe werden zwischen fünfzig Zentimetern und einem Meter definiert.
Ab einer Absturzhöhe von zwölf Metern erhöht sich die geforderte Mindesthöhe. In den Bundesländern gelten folgende Fensterbrüstungshöhen:

  • Baden-Württemberg 80 Zentimeter bei Mindesttiefe von 20 Zentimetern, ansonsten immer 90 cm
  • Bayern keine feste Regelung
  • Berlin 80 Zentimeter (cm) bis 12 Meter (m) Absturzhöhe, 90cm ab 12m
  • Brandenburg 90/110 cm
  • Bremen 80/90 cm
  • Hamburg 80/90 cm mit 15 cm Mindesttiefe
  • Hessen 80/90 cm
  • Mecklenburg-Vorpommern 80/90 cm
  • Niedersachsen 80/90 cm
  • Nordrhein-Westfalen 80/90 cm
  • Rheinland-Pfalz 80/90 cm
  • Saarland 80/90 cm
  • Sachsen 80/90 cm
  • Sachsen-Anhalt 80/90 cm
  • Schleswig-Holstein 80/90 cm
  • Thüringen 80/90 cm

Möglicher Brüstungsersatz

Wenn die geforderten Mindesthöhen unterschritten werden, sind zwei Vorgehensweisen üblich:

  • Die Fensterbrüstung wird durch den Aufsatz einer Umwehrung in der Laibung ergänzt. Waagrechte Geländer- oder Schutzstangen erhöhen die Höhe, wobei darauf zu achten ist, ob bei dieser Lösung die Mindesthöhen für Umwehrungen einzuhalten sind. Sie liegen über denen der Fensterbrüstungen, da Sie meist eine geringere Tiefe haben.
  • Als Fensterverglasung beziehungsweise Fenstertyp wird eine Rahmenform mit Unterlicht gewählt. Der untere Fensterteil kann nicht geöffnet werden. Eine individuelle Baugenehmigung ist erforderlich.
Tipps & Tricks
Achten Sie bei Beauftragung eines Bauträgers auf die Regularien betreffend zeichnungsgerechtem Bauen. Messen Sie im Rohbau den Abstand zwischen Estrich und lichter Fensteröffnungskante nach, ziehen Sie den mutmaßlichen Fußbodenaufbau (meist zwei bis drei Zentimeter) ab und verlangen Sie sofortige Nachbesserung bei Unterschreiten der vorgeschriebenen Höhen. Damit überantworten Sie dem Bauträger den eventuell notwendigen Versatz der Fensterstürze und vermeiden im Vorfeld späteren rechtlichen Ärger.

Autor: Stephan Reporteur
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