Gibt es Vorschriften für die Fensterhöhe vom Boden?
Die minimalste Brüstungshöhe ist in den Landesbauordnungen vorgeschrieben. Sie hängt von der Höhe der Position des Fensters über dem Boden ab. In zusätzlichen bundesweit gültigen Vorgaben werden bis zur Absturzhöhe von zwölf Metern achtzig Zentimeter verlangt, für höher gelegene Fenster sind neunzig Zentimeter einzuhalten. Die Landesbauordnungen können abweichende Regelungen enthalten, die das Mindestmaß erhöhen oder zusätzlich eine Brüstungstiefe vorschreiben.
Welche Fensterhöhe vom Boden braucht der Neubau?
Ein Neubau wird nur genehmigt, wenn die minimalste Fensterhöhe im Bauplan als Rohbaumaß eingetragen wurde. Die empfohlene Maximalhöhe der Verglasung für Fenster in normalen Wohnräumen beträgt 95 Zentimeter. In der Maßdifferenz werden Fensterrahmen und Fensterbank untergebracht. Für Arbeitszimmer werden ab 95 Zentimeter Brüstungshöhe empfohlen, um einem Schreibtisch Platz zu geben. In der Küche bietet eine Brüstungshöhe ab 120 Meter die Möglichkeit, Arbeitsplatte, Küchenzeile oder Spüle vor dem Fenster zu platzieren.
Welche Fensterhöhe vom Boden gibt es im Altbau?
In altem Baubestand sind Vorgaben seitens der Baubehörden oft nicht umgesetzt. Unterschreiten die Brüstungen die Mindesthöhe, erlischt bei einer Sanierung der Bestandsschutz. Eine im Mauerwerk verankerte Querstange kann das Problem lösen. Auch eine Festverglasung aus Sicherheitsglas ohne Öffnungsmöglichkeit bis mindestens zur erforderlichen Höhe kann eine Alternative sein.
Wie kann die Fensterhöhe vom Boden erhöht werden?
Bodentiefe Fenster erfüllen die Vorgaben natürlich nicht. In diesem Fall kann ein Geländer als Absturzsicherung vorgebaut werden, wie es vom französischen Balkon bekannt ist. Eine Auskragung ist nicht erforderlich. Das Geländer muss die At besitzen.