Definition der Brüstungshöhe
Der allgemeine Sprachgebrauch definiert als Absturzsicherung eine Schutzvorrichtung, die an Orten angebracht werden muss, von denen aus eine Absturzgefahr ab einem halben Meter Höhe gegeben ist. Während bei Fenstern im Erdgeschoss eines Hauses ohne Halbetagen keine Umwehrung erforderlich ist, müssen bereits bei einem Hochgeschoss die Parterrefenster gesichert werden.
Normal eingebaute Fenster müssen über eine baurechtlich geregelte Brüstungshöhe verfügen, die nicht unterschritten werden darf. Als Brüstungshöhe werden die Höhendifferenz zwischen der Fußbodenoberkante und die untere Kante der lichten Fensteröffnung, also ohne Fensterbank, bezeichnet.
Umwehrungsarten
Als Umwehrung wird neben einer Brüstung auch ein Geländer, Gitter oder eine geschlossene Platte zugelassen. Neben der Mindesthöhe sind auch Anforderungen an die Durchbruchsicherheit zu erfüllen. Ein durchschnittlich schwerer Erwachsener mit 85 Kilogramm Gewicht muss von der Absturzsicherung beim dagegen lehnen problemlos gehalten werden.
Daher spielt auch nicht nur das Material der Absturzsicherung und die Höhe eine Rolle, sondern auch die Befestigung muss entsprechend ausgelegt sein. Beim Befestigen eines Fenstergitters, wie es bei französischen oder Pariser Balkons der Fall ist, muss eine Mindestzugkraft erzielt werden. Das gilt vor allem beim selber bauen der Fenstersicherung.
Vorgeschriebene Höhen
Auch wenn die Brüstungshöhen von den Bundesländern in der Landesbauordnung festgelegt werden, beträgt die Standardmindesthöhe in fast allen Ländern achtzig Zentimeter, für Umwehrungen neunzig Zentimeter bei Absturzhöhen von bis zu zwölf Metern. Bei größeren Absturzhöhen sind in den meisten Ländern neunzig Zentimeter für Brüstungen und 110 Zentimeter für Umwehrungen vorgeschrieben.
Zu den Preisen von bodentiefen Fenstern müssen bei allen nicht ebenerdigen Fenstertypen die Kosten für eine adäquate und obligatorische Absturzsicherung mit kalkuliert werden.