Wieso die Fensterscheibe ohne Fremdeinwirkung reißen kann
Ein Riss in der Fensterscheibe kann durchaus von selbst zustandekommen. Das in den Rahmen eingespannte Glasmaterial ist schließlich nicht nur möglichen Stößen und fliegenden Bällen, sondern auch einigen physikalischen Kräften ausgesetzt. Was immer mal wieder vorkommt, ist „eigenständiger“ Fensterscheibenbruch durch:
- Thermische Einwirkung
- Unsauberen Einsatz
Thermische Einwirkungen sind wohl die häufigste Ursache. Durch sich stauende ]Hitze und/oder stärkere Temperaturschwankungen in kurzer Zeit können sich Spannungen im Material aufbauen, die irgendwann seine Stabilität übersteigen. Glas ist ein schlechter Wärmeleiter und deshalb empfindlich auf Hitzeanstauungen. Gefährdet sind deshalb vor allem auch beschichtete Fensterscheiben oder solche mit aufgeklebten Sonnenstrahlungsabhaltefolien.
Auch in Verbindung mit lokaler Abschattung (z.B.: rechts wird die Scheibe dauerhaft beschienen, links liegt sie dauerhaft im Schatten) können thermische Spannungen durch unmittelbare, lokale Temperaturunterschiede hervorgerufen werden. Sogar unter dem Fenster platzierte Heizkörper, die bei draußen herrschenden Minustemperaturen häufig voll aufgedreht sind, können zu thermischen Rissen führen.
Kein wirklicher Rissauslöser, aber ein Begünstiger sind unsauber in den Rahmenfalz eingesetzte Scheiben. Sind sie nicht genau passgerecht zugeschnitten und unsorgfältig eingesetzt und abgedichtet worden, herrschen Dauerspannungen im Material, die wiederum thermische Risse fördern.
Die finanzielle Frage bei gerissener Fensterscheibe ohne Fremdeinwirkung
Wenn Sie zur Miete wohnen, ist der Glasersatz einer ohne Fremdeinwirkung gerissenen Fensterscheibe im Grunde keine andere Sache als wenn die (mechanische) Ursache des Bruchs klar ist. Grundsätzlich ist eine gerissene Scheibe eine Angelegenheit des Mieters. Das heißt, dass Sie sich sowohl um Ersatz kümmern, als auch die Kosten tragen müssen.
Hierfür ist es vorteilhaft, eine Glasversicherung abgeschlossen zu haben – um den Grund des Scheibenbruchs müssen Sie sich dann meist auch keine Gedanken machen. Meist wird eine Fensterscheibe, die durch eindeutiges Eigenverschulden kaputtgegangen ist, von der Versicherung genauso behandelt, wie eine ohne Fremdeinwirkung gerissene. Nicht verlassen können Sie sich bei dem Fall hingegen auf Hausratsversicherungen. Diese decken Fensterglasbrüche normalerweise nicht ab.
Wenn es die Art der Verglasung zulässt, können Sie eine gerissene Fensterscheibe selbst ausbauen und ersetzen.