Fördermöglichkeiten für Holzvergaserkessel im Überblick
Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, um die Anschaffung und Installation von Holzvergaserkesseln finanziell attraktiver zu gestalten. Verschiedene Programme bieten Zuschüsse, Darlehen und steuerliche Vergünstigungen, die Sie nutzen können.
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM):
Die BEG EM bietet attraktive Zuschüsse für die Anschaffung von Holzvergaserkesseln. Sie können bis zu 35 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Erfüllt Ihr Holzvergaser einen Feinstaubgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³, erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschlag von 2.500 Euro.
2. Ergänzungskredit der KfW:
Die KfW bietet Ergänzungskredite bis zu 120.000 Euro an. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro profitieren zudem von einem zusätzlichen Zinsvorteil.
3. Steuerliche Vorteile:
Sollten Sie die BEG EM-Zuschüsse nicht nutzen wollen oder können, besteht die Möglichkeit, 20 % der Investitionskosten über drei Jahre verteilt von der Steuer abzusetzen. Ferner können Sie 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen bis zu einem Betrag von 1.200 Euro im Jahr steuerlich geltend machen.
4. Regionale Förderprogramme:
Bundesländer und Gemeinden haben oft eigene Förderprogramme für Holzheizungen. Prüfen Sie die spezifischen Möglichkeiten in Ihrer Region, da diese Programme oft zusätzlich zu den Bundesprogrammen genutzt werden können.
5. Förderungen durch Energieversorger:
Manche Energieversorger unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Energien mit speziellen Programmen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Versorger nach diesen Möglichkeiten.
6. Fördermöglichkeiten für Hochwasser-Opfer:
In besonderen Fällen, wie bei Hochwasserschäden, gibt es zusätzliche Ausnahmeregelungen und Fördermöglichkeiten, die den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern sollen.
Für eine optimale Nutzung der Fördermöglichkeiten ist eine gezielte Planung erforderlich. Stellen Sie die Förderanträge rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Antragstellung und Voraussetzungen
Um Förderungen für Holzvergaserkessel zu nutzen, müssen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme stellen. Dies gilt sowohl für den Erwerb der Heizungsanlage als auch für die Installationsarbeiten. Prüfen Sie, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Wichtige Schritte zur Antragstellung
1. Vorbereitungen:
- Akzeptieren Sie ein Angebot Ihres Handwerkers mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Dies stellt sicher, dass die Umsetzung des Angebots erst nach Erhalt der Förderzusage beginnt.
- Sorgen Sie dafür, dass das Angebot konkrete Zeiträume für Liefer- und Ausführungstermine enthält, die innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten liegen.
2. Antragsplattform:
- Reichen Sie Ihren Antrag für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung) online über das KfW-Portal „Meine KfW“ oder die BAFA-Website ein.
- Lassen Sie sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater mit der dazugehörigen BzA-ID ausstellen.
3. Spezielle Anforderungen bei Mehrfamilienhäusern:
Für Mehrfamilienhäuser, in denen Sie eine Wohnung selbst nutzen, beantragen Sie zunächst die Basisförderung für das gesamte Gebäude. Anschließend können Sie einen Zusatzantrag für eventuelle Geschwindigkeits- oder Einkommensboni für die selbst genutzte Wohneinheit einreichen.
4. Energetische Beratung:
Bei Komplettsanierungen ist die Mitwirkung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten zwingend erforderlich. Dieser übernimmt die Planung und Dokumentation der energetischen Maßnahmen.
Beachten Sie, dass die Fördermittel aus Haushaltsmitteln stammen und es keinen Rechtsanspruch auf Gewähr gibt. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und richtet sich nach der Verfügbarkeit der Mittel. Informieren Sie sich frühzeitig und reichen Sie den Antrag zügig ein, um von den Fördermöglichkeiten für Ihren Holzvergaserkessel zu profitieren.
Technische Voraussetzungen für die Förderung
Um eine Förderung für Ihren Holzvergaserkessel in Anspruch nehmen zu können, müssen diverse technische Anforderungen erfüllt sein:
Nennwärmeleistung und Wirkungsgrade
- Ihre Heizungsanlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW haben.
- Der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad muss mindestens 81 % betragen. Alternativ kann ein Kesselwirkungsgrad von 90 % nachgewiesen werden. Bei Pelletöfen liegt der erforderliche Wirkungsgrad bei 91 %.
Pufferspeicher
- Holzvergaser benötigen einen Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 55 Liter pro kW Heizleistung.
- Bei Hackschnitzel- und Pelletheizungen muss der Pufferspeicher mindestens 30 Liter pro kW Nennwärmeleistung fassen.
Emissionsgrenzen
- Die Emissionsgrenzwerte sind einzuhalten. Für Kohlenmonoxid darf die Obergrenze 200 mg/m³ nicht überschreiten.
- Für Feinstaub liegt die Grenze bei 2,5 mg/m³, was insbesondere für den Emissionsminderungszuschlag relevant ist.
Zusatzanforderungen
- Die Heizungsanlage muss von einem unabhängigen Institut nach den geltenden Normen geprüft und in die Liste der förderfähigen Anlagen aufgenommen worden sein.
- Nach der Installation muss mindestens 65 % der beheizten Wohnfläche durch erneuerbare Energien versorgt werden.
Stellen Sie sicher, dass alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, um von den verschiedenen Fördermöglichkeiten optimal zu profitieren. Die Berücksichtigung dieser technischen Anforderungen hilft Ihnen, eine nachhaltige und kosteneffiziente Heizlösung für Ihr Zuhause zu realisieren.