Besonderheiten bei Hebebühnen
Hebebühnen benötigen eine hohe Standsicherheit bei teilweise recht hohen Belastungen. Viele Hebebühnen sind so konstruiert, dass Sie eine Freigabe für bis zu 3,5 Tonnen aufweisen. Natürlich gibt es noch größere Hebebühnen. Für diese sind die nachfolgenden Maße nicht geeignet. Der Hebebühnenhersteller sollte aber entsprechende Informationen bereitstellen.
Doch selbst bei einer Hebebühne für 3,5 Tonnen Traglast sind deutlich höhere Traglasten des Fundaments vorauszusetzen. So kommt noch das Eigengewicht der Hebebühne hinzu. Außerdem kann es durchaus sein, dass die Bühne in Ausnahmefällen versehentlich höher belastet wird. Zum Beispiel, wenn die Beladung eines Fahrzeugs nicht berücksichtigt wird und dieses gleichzeitig überladen ist. Daher sollte das Fundament auf mindestens 5 Tonnen ausgelegt sein.
Die Anforderungen an das Hebebühnenfundament
So sollten die Mindestanforderungen an das Fundament für Hebebühnen auch nicht unterschritten werden. So sind verschiedene Vorgaben zu erfüllen bzw. zu berücksichtigen:
- Bauform des Fundaments
- Größe des Fundaments
- Stärke des Fundaments
- Betonqualität des Fundaments
- Frostsicherheit
Bei der Bauform ist zunächst auch die Technik der Hebebühnen zu unterscheiden. Am häufigsten eingesetzt werden 2-Säulen-Hebebühnen, gefolgt von 4-Säulen-Bühnen und zum Schluss von Scherenbühnen. Eine Ausnahme, für die die nachfolgenden Daten keine Gültigkeit haben, ist die Kombination aus Hebebühne und Arbeitsgrube. Beo den nachfolgenden Daten berücksichtigen wir eine handelsübliche 2-Säulen-Hebebühnen mit einem Fundament mit einer Gesamttragkraft von 5 Tonnen.
Bauform und Dimensionierung des Fundaments
Das Fundament für die Hebebühne kann als große Bodenplatte, also als Plattenfundament oder in Form eines „H“ ausgeführt werden. Anstelle der „H“-Form wären auch zwei Streifenfundamente möglich. Beim Plattenfundament sollten die Maße 3,0 x 4,0 m (Länge x Breite) gegeben sein.
Bei den beiden längeren H-Schenkeln sowie den beiden Streifenfundamenten beträgt deren Länge ebenfalls 3 m, deren Breite mindestens 1,0 m. Die Stärke des Plattenfundaments sollte mindestens 25 cm betragen, die des H-Fundaments 45 bis 50 cm, die der beiden Streifenfundamente 100 cm.
Betonqualität und Frostsicherheit
Die Betonqualität sollte unter normalen Betriebsbedingungen C20 oder C25 betragen, bei Frostgefahr C35/C37. Der Wasser-Zement-Wert liegt bei Frostsicherheit bei 0,45 w/z, der Mindestzementgehalt gleichzeitig bei 340 kg pro Kubikmeter.
Der mindeste Luftporenanteil sollte bei 4 Prozent liegen. Außerdem ist die Expositionsklasse XF4 einzuhalten. Diese Werte zur Frostsicherheit des Fundaments gilt für innen aufgestellte Hebebühnen. Also nicht für Hebebühnen, die im Freien aufgebaut werden. Dass die Frostsicherheit zu gewährleisten ist, liegt daran, dass auch verschiedene Medien wie Kühlwasser in großen Mengen auslaufen können.
Die Befestigung der Hebebühne mit Schwerlastdübeln
Natürlich muss das Fundament für die Hebebühne eben ausgeführt werden. Außerdem muss das Betonfundament vor dem Aufstellen der Hebebühne oder auch dem ersten Befahren mit Fahrzeugen noch 28 ruhen bzw. aushärten. Mehr zum Aushärten von Beton können Sie hier nachlesen. Beachten Sie entsprechend der Größe der Bodenanker oder Schwerlastanker auch das vorgeschriebene Anzugsdrehmoment.