Die Aufgaben von Fundamenten
Um den Sinn einer Armierung oder Bewehrung im Fundament besser zu verstehen, zunächst einmal die allgemeinen Anforderungen, die ein Fundament erfüllen muss:
- Lasten ableiten (Gewicht, Windlast, Schneelast)
- das Verteilen der Lasten
- Standsicherheit und Stabilität des Bauvorhabens
- ebener Untergrund
- Abdichtung, Dämmung usw.
Das Ableiten der Lasten ist die mit Abstand wichtigste Aufgabe von einem Fundament. Plattenfundamente werden unter anderem dann eingesetzt, wenn diese Lasten auch noch möglichst gleichmäßig verteilt werden sollen.
Bewehrung davon abhängig, wie Lasten einwirken und abgeleitet werden
Andernfalls können auch Streifenfundamente und Punktfundamente ausreichend sein. Ausschlaggebend ist aber immer, wie viel Last bzw. Gewicht einwirkt. Daneben ist ebenso wichtig, wie diese Last einwirkt. Bei einem Streifenfundament über dessen gesamte Länge oder nur punktuell.
Hier beginnt bereits die Notwendigkeit einer Armierung. Denn Beton hat nur eine Zug- und Druckfestigkeit. Wirken also zu hohe Lasten ein, kann der Beton beim Durchbiegen brechen. Ist dagegen eine Stahlarmierung, beispielsweise in Form von Baustahlmatten eingearbeitet, nehmen diese die Spannung auf und entlasten damit den Beton.
Verschiedene Bewehrungen für Fundamente
Es muss aber nicht zwingend eine Armierung in Form von Baustahlmatten oder gar aus Stahl sein. Ebenso gibt es Stahlarmierungen mit Stahlstiften. Das Weglassen der Armierung wird also eigentlich nur dann so umgesetzt, wenn aus der Stahlarmierung heraus zusätzliche Risiken entstehen könnten.
Eine Stahlbewehrung kann auch Risiken für das Fundament bergen
Zu nennen wären hier eindringendes Wasser und eine vielleicht nicht völlig luftdicht eingeschlossene Stahlarmierung. In solchen Fällen kann die Armierung zu einer übermäßigen Korrosion führen, was die Tragfähigkeit des Fundaments ebenfalls negativ beeinflussen kann.
Das Problem ist dabei, dass auch keine pauschalen Antworten gegeben werden können. Es hängt immer von den zu erwartenden einwirkenden Lasten und gleichzeitig der Bodenbeschaffenheit ab. Die Bodenbeschaffenheit wird in Form eines hydrogeologischen Bodengutachtens festgestellt.
Zu empfehlende Vorgehensweise: Bodengutachten und Tragswerksplanung
Mithilfe von diesem hydrogeologischen Bodengutachten, die eine bestimmte Anzahl von Kernbohrungen umfassen und unter Berücksichtigung der Situation von Sickerwasser und Grundwasser wird dann ein Tragwerksplaner hinzugezogen. Je nach Aufgabenstellung kann es dann sein, dass auf die Armierung für das Fundament verzichtet werden kann.