Grundsätzliche Aufgaben von Fundamenten
Fundamente haben mehrere wichtige Aufgaben. Vor allem sollen sie Lasten (Windlasten und Traglast) ableiten und gleichmäßig verteilen. Darüber hinaus bieten sie den darauf errichteten Konstruktionen einen ebenen Grund. Diese Eigenschaften werden so langfristig hergestellt.
Verschiedene Fundamente
Bei den Fundamenten selbst werden vor allem die nachfolgenden drei Ausführungen berücksichtigt:
- das Punktfundament
- das Streifenfundament
- das Plattenfundament
Wichtige Vorgaben für jedes Fundament
Je nach Bauvorhaben und Größe des Fundaments sind weitere Vorgaben zu berücksichtigen. So sollte jedes Fundament frostsicher gründen, was eine Mindesttiefe voraussetzt. Gemäß dem optimalen Aufbau des Fundaments kommt dazu eine Schotterschicht, zumeist in der Körnung 16/32 mm.
Qualität der Sauberkeitsschicht aus Magerbeton
Je nach Fundament folgt nun eine Abdichtung, beispielsweise aus Folie oder Bitumenbahnen, und dann eine Schicht Magerbeton (oder beides umgekehrt). Der Magerbeton sollte in der Qualität C8/10 ausgeführt werden. Jetzt erst kommt das eigentliche Betonfundament.
Fundament mit oder ohne Bewehrung
Hier muss wieder zwischen Fundamenten mit Bewehrung und ohne Armierung unterschieden werden. Nicht zu vergessen, das Bauvorhaben selbst. Im Prinzip kann es sich um ein Fundament für einen Briefkasten oder Zaun ebenso handeln wie um das Fundament für ein Gebäude.
Welcher Beton nun für welches Fundament?
Bei herkömmlichen kleineren Fundamenten kommt herkömmlicher Ortbeton in der Qualität C25/30 infrage. Für Bauvorhaben wie Gebäude besteht ohnehin eine Genehmigungspflicht. Das bedeutet, dass ein Architekt die genehmigungsfähige Bauplanung übernehmen muss und gemäß den statischen Bedingungen auch die Qualität, Stärke und Bewehrung des Betons festlegt.
Dazu wiederum ist aber auch ein hydrogeologisches Bodengutachten notwendig, denn dadurch wird die Zusammensetzung des Bodens sowie Grundwasserpegel, Sickerwasser usw. ermittelt und berechnet. Die dann maximale Bodenpressung ist die Voraussetzung dafür, wie das Fundament aufgebaut sein muss.