Verschiedene Gründe, das Fundament zu untergraben
Das Untergraben eines Fundaments als solches ist den entsprechenden Normen nicht zu entnehmen. Stattdessen aber folgende Arbeiten:
- das Unterfangen
- das Ausschachten
- die Gründung
Geregelt sind diese Vorhaben in der DIN 4123. Darüber hinaus sind die Länderbauordnungen zu berücksichtigen.
Schon das seitliche Freilegen des Fundaments problematisch
Nun kann es aber auch vorkommen, dass überhaupt keine der genannten Arbeiten durchgeführt werden soll und ein Untergraben eines bestehenden Fundaments dennoch erforderlich scheint.
Auch für diesen Fall sei angemerkt, dass diese Arbeiten keinesfalls ohne entsprechende Hilfe von zertifizierten Experten durchzuführen ist. Sie müssen ein Fundament noch nicht einmal untergraben, damit die Statik eines Gebäudes bereits negativ beeinflusst wird.
Was bereits beim seitlichen Freilegen (ohne Untergrabung) passieren kann
Teilweise ist es schon ausreichend, wenn Sie den Bereich seitlich des Fundaments freilegen. Besonders gut darstellen lässt sich das an Fundamenten von sehr alten Bestandsgebäuden. Noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts war es üblich, dass Häuser durchaus auf einem Natursteinfundament gegründet wurden.
Wird nun seitlich des Fundaments Boden abgetragen, kann dadurch das ganze oder teilweise Fundament so weit destabilisiert werden, dass die Fundamentsteine einfach seitlich herausbrechen. Das ganze Haus kann so einsturzgefährdet sein. Selbst bei Betonfundamenten besteht diese Gefahr.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Betonfundamente bei Gebäuden als Streifenfundament ausgebildet sein können. Insbesondere die stabile Lage von Streifenfundamenten und Fundamenten allgemein kann so beeinträchtigt werden. Denn Fundamente leiten Lasten nicht nur vertikal, sondern auch horizontal ab.
Maßnahmen bereits bei an das Fundament anschließenden Gründungsarbeiten
Müssen aber dennoch direkt neben einem bestehenden Fundament andere oder weitere Gründungsarbeiten durchgeführt werden, ist es zumeist erforderlich, das bestehende Fundament zu unterfangen. Dazu können spezielle Verfahren angewandt werden, wie sie teilweise bei „Fundamente anheben“ beschrieben werden.
Unterfangen und untergraben nur mit zertifizierten Fachbetrieben
Aber diese besonderen Techniken lassen sich ebenfalls nicht immer anwenden. Die Randbedingungen und Vorgaben sind ebenso in DIN 4123 geregelt. Die Stärke und Art der Ausführung des Untergrabens bzw. des Unterfangens muss dabei die Vorgaben gemäß Standsicherheitsnachweis erfüllen. Das setzt voraus, dass diese Arbeiten durch einen Statiker oder Architekten durchgeführt werden. Auch das Einholen eines hydrogeologischen Bodengutachtens kann erforderlich werden.