Vorgaben beim Verbreitern von einem Fundament
Zunächst muss vorausgeschickt werden, dass das Verbreitern von Fundamenten (mindestens bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben) nicht planlos oder nach eigenen Vorstellungen vorgenommen werden darf. Im Gegenteil kann das Verbreitern von Fundamenten derart komplex sein, dass selbst Statiker oder Architekten Mühe haben, eine geeignete Lösung zu finden.
Darüber hinaus sollten einem ausführenden Handwerker keine Tipps oder Vorgaben zum Verbreitern eines Fundaments gegeben werden. Vielmehr sollte lediglich vereinbart werden, dass dieser ordnungsgemäß laut DIN vorgeht. Das gilt insbesondere, wenn es sich um einen erkannten Baumangel handelt.
Falls nämlich der Auftraggeber mit Vorschlägen kommt, wie die Fundamentverbreiterung ausgeführt werden soll, kann das später gegebenenfalls in einer Mitschuld vor Gericht münden. Die nachfolgend vorgestellten Möglichkeiten zur Fundamentverbreiterung dienen also eher der Veranschaulichung.
Vorgehensweisen bei einer Verbreitung eines Fundaments
Das Unterfangen eines Fundaments mit einem Streifenfundament
Eine mögliche Vorgehensweise ist das Unterbauen bzw. Unterfangen eines bestehenden Fundaments. Dabei wird ein Ringfundament, welches unter das bestehende Fundament reicht, angelegt. Wie tief das neue Ringfundament dabei unter das bestehende Fundament reichen muss, hat der Statiker zu bestimmen.
Streifenfundament mit bestehendem Fundament verspannen
In anderen Fällen wird ein Fundament buchstäblich verbreitert. Als Streifenfundament bzw. als anbetonierte Streichbalken. Auch dazu wird ein Ringfundament um das bestehende Fundament gelegt. Nun aber nicht unter das Fundament reichend. Vielmehr werden in das alte Fundament Spannanker eingesetzt (Injektionskleber) und dann mit dem neuen Fundament verspannt. Dazu muss aber eine entsprechend hohe Spannung erzielt werden.
Bei einem Vertrag mit einem Handwerker diesen entscheiden lassen
Haben Sie einen Vertrag mit einem Bauhandwerker geschlossen, muss dieser die Fundamentverbreiterung fachgerecht durchführen. Da Sie als Laie gar nicht abwägen können, was statisch fachgerecht wäre, obliegt das dem ausführenden Handwerker. Die spätere technische Abnahme zeigt dann, ob die Maßnahme einerseits ausreichend und andererseits auch fachgerecht in der Ausführung war. Teilweise kann es sogar passieren, dass ein Fundament vollständig neu auszuführen ist.