Garagen: entweder unbeheizt oder zum Haus gehörig
In weitaus den meisten Fällen sind Garagen unbeheizt – alles andere würde auch nur schwerlich Sinn machen. Nur wenige Garagen werden beheizt, dann müssen Sie aber nach der EnEV auch baulich genauso ausgeführt sein, wie alle anderen Gebäudeteile auch.
Was in die Gebäudehülle integrierte, beheizte Garagen leisten müssen
- sie müssen dann eine entsprechende Mindestwanddicke aufweisen
- die Wärmeverluste durch die Wände müssen den Vorgaben der EnEV entsprechen
- unter Umständen müsste auch die Bodenplatte gedämmt werden, da hier eine Menge Wärme abgegeben wird
- eine entsprechende Dämmung an Wänden und Dach muss dann vorhanden sein
- die Wärmedurchlasswerte durch Fenster und Garagentor müssen den Vorgaben der EnEV entsprechen
Damit ist schon die wichtigste Unklarheit beseitigt: geheizte und in die Gebäudehülle integrierte Garagen müssen entsprechend gedämmt sein. Für so ziemlich die meisten Garagen gilt das aber nicht.
Unbeheizte Garagen und Dachdämmung
Der einzige vernünftige Grund bei einer ungeheizten Garage eine Dachdämmung anzubringen, könnte die Absicht sein, Temperaturschwankungen im Sommer und zu hohe Erwärmung auszugleichen.
Genau das schafft aber ein sehr großes Problem – nämlich ein Feuchtigkeitsproblem. Die sehr viel wärmere Luft im Sommer dringt beim Öffnen des Tores in die kühle Garage ein, und die Feuchtigkeit setzt sich durch den Kontakt mit der kälteren Luft im Inneren ab.
Das ist also das probateste Mittel, sich sehr schnell einen schweren Feuchtigkeitsschaden in der Garage zuzuziehen. Für den Rest des Jahres ist das Problem nicht so gravierend, die sommerlichen Hitzezeiten genügen aber schon für einen substanziellen Schaden.
Auch eine zusätzliche Belüftung löst dieses Problem nicht – da ja dann der ursprüngliche beabsichtigte Effekt ja zumindest teilweise wieder zunichte gemacht wird.
Damit lässt sich die Frage, ob man die Dächer unbeheizter Garagen dämmen soll, ganz klar und schlüssig mit „Nein“ beantworten.