Vorschriften zum Gefälle der Garage
In der Garagen-Musterverordnung und den jeweiligen Landesbauverordnungen gibt es unterschiedliche Vorgaben zur genauen Ausführung einer Garage. Das bedeutet, dass diese von Bundesland zu Bundesland variieren und nicht einheitlich sind. Dennoch existieren in aller Regel Vorgaben zu den folgenden Aspekten eines Gefälles:
- Neigungswinkel,
- Breite einer Rampe,
- Querneigung von gewendelten Rampen,
- Halbmesser des inneren Fahrbahnrandes,
- Übergang zur Straße.
Da die Werte unterschiedlich ausfallen, können nur ungefähre Angaben dazu gemacht werden, welche Vorschriften genau eingehalten werden müssen. So sehen die meisten Bundesländer eine erlaubte Neigung von maximal 15 Prozent vor. Die Rampe muss zudem mindestens 2,75 Meter Fahrbahnbreite besitzen, der innere Fahrbahnrand muss fünf Meter betragen. Zudem ist bei Rampen mit mehr als zehn Prozent Neigung meist eine flachere Fläche direkt vor der Auffahrt auf die Straße zu schaffen, welche meist mindestens drei Meter lang sein muss.
Was aber genau für Sie gilt, kann nur das zuständige Bauamt Ihnen sagen. Sie sollten dort daher immer zunächst nachfragen. Bei stark in den Hang gebauten Grundstücken ist häufig eine Planung durch einen erfahrenen Architekten unumgänglich, um alle Vorschriften wirklich einhalten zu können. Im Zweifelsfall kann eine Bauvoranfrage verbindlich Klarheit schaffen, ob eine geplante Zufahrt so geschaffen werden kann.
Was passiert, wenn die Auffahrt zu steil ist?
Fernab der Vorschriften sollte die Rampe einer geneigten Auffahrt lang und flach genug sowie keinesfalls zu schmal sein. Andernfalls besteht das Risiko, dass das Auto aufsitzt und beschädigt wird. Folgen können beispielsweise Lecks des Öltanks oder Kratzer am Stoßfänger sein. Um solche Schäden zu vermeiden, ist eine Planung der Auffahrt in Harmonie mit den rechtlichen Vorgaben nötig.