Vier Gründungsarten
Ein über den Erdboden ragendes Bauwerk muss im Boden gestützt und verankert werden. Die physikalischen Kräfte wirken senkrecht und waagerecht. Die Gründung, meist dem Fundament entsprechend, leitet die Tragelast des Bauwerks in eine oder beide Richtungen ab. Unterschieden werden vier auch in der Konstruktionsweise überlappende oder parallele Gründungsarten, denen Fundamente zugeordnet werden können:
1. Tiefgründungen
2. Flachgründungen
3. Pfahlgründungen
4. Verankerungen
Gesetzliche Normen
Die gewählten Gründungsarten hängen stark von der Funktion des Bauwerks ab. Für Gebäude und andere geschlossene Räume, die betreten werden, gelten die Bauregeln der DIN 1054-1 für nachgewiesene Sicherheit in der Geotechnik. Die Norm ergänzt die DIN EN 1997-1, die Bodenbeschaffenheit im Erd- und Grundbau definiert.
Die Normen kommen beispielsweise für eine Betonamuer im Garten oder eine Natursteinmauer am Hang nur begrenzt zur Anwendung. Offene Wände können zusätzlich abgestützt werden und durch ihre Beschaffenheit als natürliche Gründung verdichtetes Erdreich besitzen.
Fundamentausführungen in den Gründungsarten
Für Tiefgründungen werden folgende Fundamente verwendet
- Einzelfundamente
- Blockfundamente
- Punktfundamente
- Köcherfundamente
Für Flachgründungen werden folgende Fundamente verwendet
- Streifenfundamente
- Stützenfundamente
- Fundamentplatten
Für Pfahlgründungen werden folgende Pfahlarten verwendet
- Fertigpfähle
- Ortbetonpfähle
- Verbundpfähle
Die Pfähle werden eingebohrt, eingespült, eingepresst, eingerammt, eingerüttelt oder eingeschraubt.
Verankerungen stellen einen Sonderfall dar
- Temporäre Stahlseilkonstruktionen
- In Fundamenten eingelassene Haken und Ösen
- Sonderlösungen
Frostschutz und Haltbarkeit
Die Mehrzahl der Gründungsarten bezieht sich auf Betonfundamente. Einige Gründungsarten sind auch aus Holz oder Stein herstellbar. Zu beachten sind dabei neben den statischen Anforderungen das Frostverhalten und die Dauerhaftigkeit des Werkstoffs.
Frostsicherheit wird durch eine Mindesttiefe eines Fundaments erreicht. Daher ist oft, auch wenn bauphysikalisch und statisch möglich, eine mit einer Tiefgründung kombinierten Flachgründung erforderlich. Stahl als Bewehrung sowohl des Hochbaus als auch des Fundaments verändert die Auswahl der möglichen Gründungsarten im Bauwesen.