Grundsätzliche Klärung
Vor dem Baubeginn auf einem Grundstück, das tiefer als die Strasse liegt, muss man zunächst mit dem Bauamt klären, in welcher Höhe das Haus gesetzt werden muss – oder überhaupt gesetzt werden darf.
Hier können beispielsweise Regelungen gelten, die lediglich eine bestimmte Höhe des Hauses über Straßenkante zulassen. Das kann oft bei mehrgeschossigen Häusern schon entscheiden, wie hoch das geplante Haus überhaupt gesetzt werden darf. Ausschlaggebend dafür ist immer der Bebauungsplan.
Daneben ist grundsätzlich auch zu klären, ob man nur das Haus höher setzen möchte, oder wirklich das gesamte Grundstück aufgefüllt werden soll. In vielen Fällen stellt ein etwas tiefer liegender Garten kein allzu großes Problem dar, wenn das Haus allein höher liegt. Damit würde man eine Menge Aufwand ersparen.
Wasserüberleitung
Zu beachten ist bei einem Auffüllen auch, dass das eigene Grundstück dann möglicherweise höher liegt als das Nachbargrundstück. In diesem Fall könnte es sein, dass Niederschlagswasser auf das Grundstück des Nachbarn tropft oder fließt. Das ist in den meisten Bauordnungen als unzulässig ausgeschlossen. Dafür muss dann ebenfalls eine Lösung gefunden werden.
Grundstück abfangen
Wer sein Grundstück erhöht, ist auch für das Abfangen des Grundstücks zuständig. Die Pflicht zum Abfangen gilt immer für denjenigen Grundstücksbesitzer, der das ursprüngliche Geländeniveau verändert hat.
Nur wenn auch der Nachbar noch zusätzlich abgegraben hat, werden die Kosten für eine Stützmauer zwischen den Nachbarn geteilt.