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Themenbereich: Grundstück

Grundstück auffüllen - das müssen Sie beachten

Grundstück erhöhen
Liegt das Grundstück tiefer als die Straße, muss etwas getan werden Foto: /

Grundstück auffüllen - das müssen Sie beachten

Immer wieder einmal kommt es vor, dass ein Grundstück tiefer liegt als die Straße. Was in einem solchen Fall zu beachten ist, wenn man dort bauen möchte, und welche Vorschriften zusätzlich beachtet werden müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Grundsätzliche Klärung

Vor dem Baubeginn auf einem Grundstück, das tiefer als die Strasse liegt, muss man zunächst mit dem Bauamt klären, in welcher Höhe das Haus gesetzt werden muss – oder überhaupt gesetzt werden darf.

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  • Lesen Sie auch — Grundstück erweitern – wie Sie dabei vorgehen müssen

Hier können beispielsweise Regelungen gelten, die lediglich eine bestimmte Höhe des Hauses über Straßenkante zulassen. Das kann oft bei mehrgeschossigen Häusern schon entscheiden, wie hoch das geplante Haus überhaupt gesetzt werden darf. Ausschlaggebend dafür ist immer der Bebauungsplan.

Daneben ist grundsätzlich auch zu klären, ob man nur das Haus höher setzen möchte, oder wirklich das gesamte Grundstück aufgefüllt werden soll. In vielen Fällen stellt ein etwas tiefer liegender Garten kein allzu großes Problem dar, wenn das Haus allein höher liegt. Damit würde man eine Menge Aufwand ersparen.

Wasserüberleitung

Zu beachten ist bei einem Auffüllen auch, dass das eigene Grundstück dann möglicherweise höher liegt als das Nachbargrundstück. In diesem Fall könnte es sein, dass Niederschlagswasser auf das Grundstück des Nachbarn tropft oder fließt. Das ist in den meisten Bauordnungen als unzulässig ausgeschlossen. Dafür muss dann ebenfalls eine Lösung gefunden werden.

Grundstück abfangen

Wer sein Grundstück erhöht, ist auch für das Abfangen des Grundstücks zuständig. Die Pflicht zum Abfangen gilt immer für denjenigen Grundstücksbesitzer, der das ursprüngliche Geländeniveau verändert hat.

Nur wenn auch der Nachbar noch zusätzlich abgegraben hat, werden die Kosten für eine Stützmauer zwischen den Nachbarn geteilt.

Tipps & Tricks
Sie können zum Auffüllen des Grundstücks unter Umständen auch den Kelleraushub verwenden. Beachten Sie aber auf jeden Fall, dass Sie auf einer Schüttung keine Fundamente setzen können, weil keine ausreichende Tragfähigkeit besteht. Die Fundamente müssen dann in jedem Fall auf „gewachsenem Grund“ errichtet werden und sind dementsprechend höher (je nach geplanter Höhenlage des Hauses).

Autorin: Johanna Bauer
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