Rechtliche Situation
Zunächst einmal gilt es, die rechtliche Zulässigkeit für die Mauer zu prüfen. In der Regel finden sich alle nötigen Hinweise und Vorschriften für das jeweilige Bundesland im sogenannten Nachbarschaftsrecht. Jedes Bundesland (außer Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) hat dabei sein eigenes Nachbarschaftsrecht mit besonderen Bestimmungen.
Diese grundlegenden Rechte können jedoch durch regionale Regelungen und Vorschriften der Gemeinde noch erweitert sein. Achten Sie auch auf eventuelle Vorgaben im Bebauungsplan, der für Ihr Gebiet gilt. Auch hier können zusätzliche Bestimmungen gelten.
Ortsübung
Eine sogenannte „ortsübliche Einfriedung“ kann von einer Gemeinde als Leitlinie vorgegeben werden. Einfriedungen – also Mauern – die als nicht ortsüblich angesehen werden, können unter Umständen zu Problemen führen. Oft ist aber schon die „Ortsübung“ selbst ein Streitfall. Was genau als ortsüblich anzusehen ist, ist nicht immer einfach und eindeutig festzustellen.
Einfriedungspflichten
In einigen Bundesländern (u.a. Baden-Württemberg und Brandenburg) besteht sogar die Pflicht, sein Grundstück – oder zumindest Teile davon – einzufrieden.
Genehmigungspflicht
Auch die Genehmigungspflicht für eine Mauer kann von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt sein. Vielfach darf eine Mauer nicht höher als 1,80 m sein, um genehmigungsfrei errichtet werden zu können. Auch ein Abstand zur Grundstücksgrenze von 50 cm gilt in vielen Bundesländern.
Dies kann jedoch regional unterschiedlich geregelt sein – verlassen Sie sich nicht blind darauf, sondern erkundigen Sie sich vorher beim örtlichen Bauamt.
Anzeigepflicht
In vielen Bundesländern besteht zudem eine Anzeigepflicht – das heißt, die Grundstücksnachbarn müssen rechtzeitig über das geplante Vorhaben informiert werden und dem Bauvorhaben zustimmen. Andernfalls muss eine – je nach Bundesland unterschiedliche – Zeitspanne eingehalten werden, bevor mit dem Bau begonnen werden darf.