Sicherer Halt und guter Griff
Ein Handlauf muss durch seine Form ein sicheres Umgreifen ermöglichen. Sollte die Treppe durch ein Podest unterbrochen sein, muss das Geländer und der Handlauf ohne jegliche Unterbrechung weitergeführt werden. Dabei muss der Handlauf so konstruiert sein, dass der Nutzer auch am Ende nicht hängen bleiben kann. Dies ist in der DIN 18040-1 klar geregelt.
Seitenabstände beim Handlauf
Der Handlauf muss mindestens einen Abstand von fünf Zentimetern zur Wand oder anderen benachbarten Bauteilen haben. Sollte es an der anderen freien Seite aber mehr als einen Meter tief hinuntergehen, muss ein Geländer angebracht werden.
Geländer und Handlauf
Üblicherweise wird das Geländer gleich mit einem Handlauf oben abgeschlossen. Auch entlang eventuell vorhandener aufrechter Pfosten muss der Handlauf einen Abstand von fünf Zentimetern einhalten und darf dort nicht unterbrochen werden.
Das Geländer an der freien Seite muss mindestens 90 Zentimeter hoch sein. Sollte die Absturzhöhe allerdings über zwölf Meter betragen, muss das Geländer sogar 110 Zentimeter hoch sein. Dabei muss ein Geländer immer senkrecht an der Stufenvorderkante in die Höhe führen.
Kleinkinder und Geländer
Wenn viele kleinere Kinder im Haus sind, etwa bei einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten, sollten neben den notwendigen Treppenschutzgittern auch zusätzliche Handläufe in kindgerechter Höhe installiert werden. Außerdem darf das Geländer an keiner Stelle breiter als zwölf Zentimeter große Durchlässe aufweisen. So soll verhindert werden, dass Kleinkinder ihren Kopf durch das Geländer stecken und nicht von allein wieder herauskönnen.