Die eigentlichen Aufgaben der Treppe rücken in den Hintergrund
Die Trends sind eindeutig. Gerade innerhalb vom Wohnbereich rücken die stilprägenden Möglichkeiten, die eine Treppe bietet, immer mehr in den Fokus. Damit werden aber die primären Eigenschaften der Funktionalität immer mehr in den Hintergrund verschoben. Dabei ist eine Treppe im Grunde genommen doch ohnehin nur wegen der funktionalen Notwendigkeit vorhanden.
Treppen sollen heute möglichst „schweben“
Besonders schnell deutlich wird das bei aktuellen Treppenplanungen. Immer mehr Kunden wünschen sich Treppenstufen, die nicht miteinander verbunden sind und nur einseitig an der Wand auskragen. Dann entsteht ein Effekt, als ob die Treppe schweben würde. Auch „gefaltete“, also miteinander verbundene Treppenstufen werden heute so konstruiert.
Daher verzichten viele Bauherren und Sanierer bewusst auf Treppengeländer
Damit dieser Effekt des Schwebens der auskragenden Treppe oder beim „gefalteten“ Treppenlauf nicht verringert wird, muss das Treppengeländer oft dran glauben und wird einfach aus der Planung genommen. Das kommt manchen Bauherren nicht ungelegen, haben Treppengeländer doch so ihre Kosten. Dabei ist ausgerechnet das Treppengeländer nicht einfach nur ein funktionales Element – es ist sicherheitsrelevant.
Die Pflicht vom Treppengeländer
Das Treppengeländer dient nämlich als Absturzsicherung. Wie sehr das in den Hintergrund gedrängt wird, ist ersichtlich, wenn man einmal die monatlichen Anfragen in Suchmaschinen nach der Pflicht von Treppengeländern überprüft. Tatsächlich ist es so, dass unter bestimmten Voraussetzungen kein Treppengeländer montiert werden muss.
Bedenken Sie besondere Situationen
Jedoch sollte immer berücksichtigt werden, wer alles im Haus lebt und was ohne Geländer passieren kann:
- Kinder im Haushalt
- Haustiere wie Hund oder Katze
- ältere Menschen
- Gäste im Haushalt
- vielleicht eine Geburtstagsfeier mit nur wenig Alkohol
Immerhin kommt es in Deutschland jährlich zu rund 10.000 Unfällen auf der Treppe. Circa 1.100 davon enden tödlich.
Aufbau vom Treppengeländer
Ist nun aber auch ein Treppengeländer geplant, sind immer noch bestimmte Vorschriften einzuhalten. Dazu ist es zunächst wichtig, zu wissen, aus welchen Komponenten ein Treppengeländer besteht bzw. bestehen kann:
- Pfosten
- Füllung
- Handlauf (nicht zwingend)
Vorschriften zum Handlauf am Treppengeländer
Der Handlauf muss je nach Voraussetzungen zumindest an der Außenseite vorhanden sein. Am inneren Treppengeländer muss ein Handlauf angebracht werden, wenn die Stufen der Treppe eine bestimmte Breite überschreiten oder wenn die Treppe als barrierefrei gelten soll. Für Barrierefreiheit der Treppe sind jedoch auch noch andere Voraussetzungen zu erfüllen.
Daten und Abmessungen zum Handlauf
Der Handlauf selbst sollte ungefähr auf einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Von der Wand oder dem Treppengeländer sollte der Abstand mindestens 5 cm betragen. Außerdem darf kein Verletzungsrisiko beispielsweise durch hängen bleiben oder Finger einklemmen bestehen. Um der Ergonomie zu entsprechen, muss ein Handlauf eine Stärke zwischen 2,5 und 6,5 cm aufweisen, aus Holz zwischen 4 und 6,5 cm.
Die Vorschriften zur Höhe des Treppengeländers
Das Treppengeländer wird auch in der Höhe vorgeschrieben: bei einer möglichen Absturzhöhe bis maximal 12 m muss das Treppengeländer oder die Bewehrung (Brüstung bei einem gemauertem Treppengeländer) 90 cm in der Höhe haben, darüber 110 cm. Als Füllung können Platten, Gitter oder auch Stäbe dienen.
Sicherheit für Kinder am Treppengeländer
Der Abstand der einzelnen Füllstäbe darf maximal 18 cm betragen. Befindet sich die Treppe in einem Bereich, in dem auch Kinder sich aufhalten, muss der Abstand auf 12 cm begrenzt werden. Daher sollten Sie Ihr Treppengeländer kindersicher machen, falls der Abstand größer als 12 cm ist.