Wandabstand
Wird der Handlauf an der Wand angebracht, muss er einen Mindestabstand zu dieser Wand von fünf Zentimetern haben. Da der Handlauf nach Möglichkeit an der rechten Seite angebracht sein soll, wenn man die Treppe abwärtsgeht, sind natürlich sehr viele Handläufe an der Wandseite.
Dennoch muss an der freien offenen Seite zusätzlich ein Geländer installiert werden. Darauf sollte sich selbstverständlich ebenfalls ein Handlauf befinden.
Höhe des Handlaufs
Ein Handlauf muss senkrecht über dem Rand der Stufen angebracht sein. Von dort aus muss der Handlauf mindestens in einer Höhe von 80 Zentimetern befestigt werden. Er darf allerdings nicht höher als 115 Zentimeter über der Treppe angebaut werden.
Durchmesser und Form
Der Durchmesser eines Handlaufs sollte zwischen 3 und 4,5 Zentimeter stark sein. In öffentlich zugänglichen Räumen und Treppen sind lediglich ovale oder runde Durchmesser bei einem Handlauf erlaubt. Ein Handlauf muss über Treppenaugen und Podeste hinweg durchgehend weitergeführt werden. Es sind keine Unterbrechungen gestattet.
Pflicht zum Handlauf
Ein Handlauf ist auf einer Treppe mit mindestens drei Stufen vorgeschrieben. Sind die Stufen mehr als 1,50 Meter breit, muss an jeder Seite ein Handlauf sein. Bei einer Stufenbreite von mindestens vier Metern ist sogar ein Zwischenhandlauf Pflicht. Dieser muss mittig auf der Treppe angeordnet sein.
Vorschriften und Handlauf
- ab 3 Stufen ein Handlauf
- ab 1,50 Meter Stufenbreite zwei Handläufe
- ab 4,00 Meter Stufenbreite Zwischenhandlauf mittig
- Wandabstand 5 Zentimeter
- Höhe Handlauf 80 – 115 Zentimeter
- Durchmesser 3 – 4,5 Zentimeter
- Durchmesser rund oder oval