Front- und Hinterliegermeter zählen gleich
Ein Hinterliegergrundstück hat naturgemäß keinen direkten Kontakt zu der Straße, die vor dem vorderen Grundstück liegt. Das entbindet den Eigentümer nicht von der prozentualen Beteiligung an den anfallenden Straßenreinigungsgebühren. Bei der Berechnung des Anteils entsteht nicht wie bei real angrenzenden Frontmetern ein direkter Nutzeffekt für das Hinterliegergrundstück.
Das Hinterliegergrundstück wird trotzdem als volle Längenbeteiligung in die Berechnung eingebracht. Dabei ist beispielsweise die Breite der Zufahrt vollkommen unerheblich. In der Definition des Hinterliegergrundstücks wird die Fläche mit einigen zusätzlichen Rechten als vollwertiges Flächen- und Parzellenmitglied in einem Liegenschaftsverbund (Bebauung, Siedlung) festgelegt. Aus diesem Recht entsteht gleichzeitig Pflicht.
Gängige Berechnungsregel für Front- und Hinterliegermeter
Die Form und Lage des Hinterliegergrundstücks führt zum prozentualen Beteiligungssatz an den Straßenreinigungskosten.
- Liegt das Hinterliegergrundstück nahezu parallel zur Straßengrenze, wird die Länge der zur Straße gerichteten Grundstücksgrenze als Beteiligungsschlüsselwert (Hinterliegermeter) verwendet.
- Liegt das Hinterliegergrundstück in einem Knick, einer Kurve oder einem Wendehammer, wird der Straßenverlauf „virtuell“ weitergeführt und die parallele Grenze taxiert.
- Sonderfälle durch außergewöhnliche Grundstücksformen (dreieckig, mehreckig, rauten- oder trapezförmig) kann rechtlich zu einer sogenannten Unbilligkeit führen. Insbesondere im Vergleich zu den benachbarten Grundstücken muss ein gerechter Ausgleich geschaffen werden. Dieses sogenannte Projektionsverfahren ist in solchen Fällen anfechtbar.
Reinigung des Zufahrtswegs
Bezüglich Instandhaltung und Reinigung des Zufahrtswegs muss dass verbriefte Wegerecht des Hinterliegergrundstücks Aufschluss über die Verantwortlichkeit geben. Generell gilt, dass der Eigentümer des „herrschenden“ Hinterliegergrundstücks für den ordnungsgemäßen Zustand allein verantwortlich ist (einschließlich Eis- und Schneeräumung).