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Themenbereich: Grundstück

Grundstück erweitern – wie Sie dabei vorgehen müssen

Grundstück vergrößern
Wird das Grundstück zu klein, besteht manchmal die Möglichkeit, es zu erweitern Foto: /

Grundstück erweitern - wie Sie dabei vorgehen müssen

Wer seinen Garten gern vergrößern möchte, kann natürlich einfach ein daneben liegendes Grundstück kaufen. Worauf Sie dabei aber achten müssen, und welche rechtlichen Formalitäten dabei wichtig sind, lesen Sie ausführlich in diesem Beitrag.

Erwerb und Teilerwerb

Zunächst müssen Sie feststellen, ob das Grundstück, das Sie kaufen möchten, ein komplettes Flurstück ist (eigene Flurnummer ist vorhanden). In der Regel ist das wesentlich einfacher, da teure Vermessungsarbeiten dann entfallen.

  • Lesen Sie auch — Grundstück auffüllen – das müssen Sie beachten
  • Lesen Sie auch — Grundstück abfangen – das müssen Sie beachten
  • Lesen Sie auch — Grundstück planieren – kann man das selbst?

Wird nur ein Teil des nebenan liegenden Flurstücks gekauft, ist ein Vermessungsverfahren zur Grenzfeststellung (hoheitliches Verfahren) nötig. Amtlicherseits müssen dann auch die Grenzen festgestellt werden, um sie im Grundbuch eintragen zu können.

Notariatspflicht

Der Kauf eines Grundstücks muss immer unter Beteiligung eines Notars erfolgen. Ein Notartermin mit dem Verkäufer ist also unerlässlich. Hier werden der Kaufvertrag und die Formalitäten für die Grundbucheintragung veranlasst.

Grunderwerbssteuer

Beachten Sie, dass Sie in jedem Fall auch Grunderwerbssteuer für das neu erworbene Grundstück oder Teilgrundstück bezahlen müssen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer (GrESt) ist je nach Bundesland unterschiedlich. Sie kann zwischen 3,5 % und 6,5 % liegen.

Die GrESt entfällt aber in bestimmten Fällen:

  • wenn das Grundstück geerbt wird
  • wenn das Grundstück geschenkt wird (Schenkung)
  • wenn Käufer und Verkäufer in direkter Linie verwandt sind (Eltern-Kinder oder zwischen Ehepartnern)

Achtung: Geschwister gelten in diesem Sinn nicht in direkter Linie verwandt!

Änderung des Verwendungszwecks

In einigen Fällen, beispielsweise wenn das neu gekaufte Flurstück zuvor nur für landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen war, werden Sie auch eine Nutzungsänderung beantragen müssen. Im Allgemeinen lässt sich das auf der Gemeinde erledigen, in machen Fällen müssen Sie zusätzlich aber auch noch zum jeweiligen Landratsamt.

Grundstückseinfriedung

In den meisten Fällen werden Sie den vorhandenen Zaun wahrscheinlich auf die neue Grundstücksgrenze versetzen wollen. Dafür benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung des Bauamts. Auch beim neuen Zaun müssen Sie sich an das geltende Nachbarrecht halten.

Das Wichtigste im Überblick

  • Flurnummer prüfen
  • gegebenenfalls Vermessungsarbeiten durchführen lassen (kostenpflichtig!)
  • Notartermin vereinbaren
  • Grundbucheintragung veranlassen
  • Grunderwerbsteuer entrichten
  • Änderung des Verwendungszwecks beantragen, falls nötig
  • Baugenehmigung für das Versetzen des Zauns beantragen
Tipps & Tricks
Beachten Sie auch: Wenn Sie ein Grundstück kaufen und direkt darauf bauen (lassen), wird Grunderwerbsteuer auch auf die Baukosten fällig!
Autorin: Johanna Bauer
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