Erwerb und Teilerwerb
Zunächst müssen Sie feststellen, ob das Grundstück, das Sie kaufen möchten, ein komplettes Flurstück ist (eigene Flurnummer ist vorhanden). In der Regel ist das wesentlich einfacher, da teure Vermessungsarbeiten dann entfallen.
Wird nur ein Teil des nebenan liegenden Flurstücks gekauft, ist ein Vermessungsverfahren zur Grenzfeststellung (hoheitliches Verfahren) nötig. Amtlicherseits müssen dann auch die Grenzen festgestellt werden, um sie im Grundbuch eintragen zu können.
Notariatspflicht
Der Kauf eines Grundstücks muss immer unter Beteiligung eines Notars erfolgen. Ein Notartermin mit dem Verkäufer ist also unerlässlich. Hier werden der Kaufvertrag und die Formalitäten für die Grundbucheintragung veranlasst.
Grunderwerbssteuer
Beachten Sie, dass Sie in jedem Fall auch Grunderwerbssteuer für das neu erworbene Grundstück oder Teilgrundstück bezahlen müssen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer (GrESt) ist je nach Bundesland unterschiedlich. Sie kann zwischen 3,5 % und 6,5 % liegen.
Die GrESt entfällt aber in bestimmten Fällen:
- wenn das Grundstück geerbt wird
- wenn das Grundstück geschenkt wird (Schenkung)
- wenn Käufer und Verkäufer in direkter Linie verwandt sind (Eltern-Kinder oder zwischen Ehepartnern)
Achtung: Geschwister gelten in diesem Sinn nicht in direkter Linie verwandt!
Änderung des Verwendungszwecks
In einigen Fällen, beispielsweise wenn das neu gekaufte Flurstück zuvor nur für landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen war, werden Sie auch eine Nutzungsänderung beantragen müssen. Im Allgemeinen lässt sich das auf der Gemeinde erledigen, in machen Fällen müssen Sie zusätzlich aber auch noch zum jeweiligen Landratsamt.
Grundstückseinfriedung
In den meisten Fällen werden Sie den vorhandenen Zaun wahrscheinlich auf die neue Grundstücksgrenze versetzen wollen. Dafür benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung des Bauamts. Auch beim neuen Zaun müssen Sie sich an das geltende Nachbarrecht halten.
Das Wichtigste im Überblick
- Flurnummer prüfen
- gegebenenfalls Vermessungsarbeiten durchführen lassen (kostenpflichtig!)
- Notartermin vereinbaren
- Grundbucheintragung veranlassen
- Grunderwerbsteuer entrichten
- Änderung des Verwendungszwecks beantragen, falls nötig
- Baugenehmigung für das Versetzen des Zauns beantragen