Einfriedungen
Bei Mauern und Zäunen, die Grundstücke umgeben, spricht man rechtlich von „Einfriedungen“. Eine Einfriedung kann sein:
- eine Mauer
- ein Zaun
- eine Hecke (sogenannte „lebende Einfriedung“ im Gegensatz zur „baulichen Einfriedung“ Mauer und Zaun)
Für Grenzanpflanzungen, wie etwa eine Hecke, können je nach Bundesland abweichende Bestimmungen gelten. Unterschieden wird rechtlich auch oft zwischen „durchsichtigen“ (Zaun) und „undurchsichtigen“ (Mauern, Gabionenzäune) Grundstückseinfriedungen.
Rechtliche Bestimmungen für Einfriedungen
Alles, was Einfriedungen betrifft, ist in jedem Bundesland im sogenannten Nachbarrecht geregelt. Die im Nachbarrecht enthaltenen Bestimmungen können von Bundesland zu Bundesland oft recht unterschiedlich sein.
In den Bundesländern, in denen kein Nachbarrecht gilt, können nur die allgemeinen Bestimmungen des BGB herangezogen werden, dazu natürlich die Bauordnung. Das ist in folgenden Bundesländern der Fall:
- Mecklenburg-Vorpommern
- Hamburg und
- Bremen
Umfang rechtlicher Bestimmungen
Grundsätzlich regelt das Nachbarrecht, welche Arten von Einfriedungen überhaupt zulässig sind. In diesem Zusammenhang kommt oft der Begriff „ortsübliche Einfriedung“ vor. Was tatsächlich ortsüblich ist, ist dabei oft strittig. Auskunft erteilen hierzu auch die Bauämter. Solche Einschränkungen gelten allerdings häufig nur auf kommunaler Ebene.
Zusätzlich kann im Nachbarrecht eines Bundeslandes auch ein Zustimmungspflicht des Nachbarn bestehen. In anderen Fällen hat ein Nachbar lediglich ein Einspruchsrecht. Im ersteren Fall muss explizit die schriftliche Zustimmung des Nachbarn zu einer Einfriedung eingeholt werden, im anderen Fall muss der Nachbar selbst aktiv werden, wenn er mit der Einfriedung nicht einverstanden ist.
Geregelt werden außerdem die erforderlichen Mindestabstände von Einfriedungen von der Grundstücksgrenze, die zulässigen Maximalhöhen von Zäunen und die Mindesthöhe.
Kommunale Änderungen
Einschränkungen des Nachbarrechts eines Bundeslandes kann auch die Kommune erlassen (beispielsweise über den Bebauungsplan). Im Zweifelsfall sollte man also immer beim zuständigen Bauamt nachfragen, welche Regelungen in der eigenen Kommune gelten.
Einfriedungspflichten
In einzelnen Bundesländern (zum Beispiel in Baden-Württemberg) existiert eine Einfriedungspflicht für Grundstücke, in anderen nur für eine bestimmte Grundstücksgrenze (in Brandenburg beispielsweise für die rechte Grenze des Grundstücks. Unter bestimmten Umständen können Einfriedungen aber sogar verboten sein.
Lage von Zäunen
Besteht eine Einfriedungspflicht für beide Nachbarn, darf der Zaun direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Besteht aber keine Einfriedungspflicht oder nur eine Einfriedungspflicht für einen Nachbarn, muss der entsprechende Grenzabstand eingehalten werden. Je nach Grundstücksart können Grenzabstände auch im gleichen Bundesland unterschiedlich sein.