Platz für Feuerwehr und Entsorgungsdienste
Generell bestimmt der Bedarf der Feuerwehr und von Entsorgungsdiensten, welche Breite eine Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück mindestens haben muss. Dabei ist es unerheblich, wie das Wegerecht zum Hinterliegergrundstück im Einzelnen geregelt ist.
Um den Status quo dauerhaft und rechtssicher schriftlich niederzulegen, hilft die in der Definition des Hinterliegergrundstücks ausgeführte Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Recht. Dafür muss die Gewährung der Zufahrt einschließlich ihrer Maße in das Baulastverzeichnis (in Bayern ins Grundbuch) des zu beanspruchenden Grundstücks eingetragen werden.
Vorgeschriebene Maße für Grundstückszufahrten
Als Regelwerke werden die Musterrichtlinie für Flächen für die Feuerwehr (MRFIFw) und die DIN 14090 angewendet.
- Die lichte Mindestbreite der Zufahrt muss drei Meter betragen
- Ist die Zufahrt beidseitig bebaut, muss die lichte Breite mindestens 3,50 Meter betragen
- Die lichte Höhe muss 3,50 Meter betragen
Eine Erhöhung der Mindestbreite kann von der zuständigen Baubehörde bei den folgenden zwei baulichen Gegebenheiten verlangt werden:
- Wenn die Zufahrt eine Länge von mehr als fünfzig Meter aufweist
- Wenn die oberen Fensterbrüstungen im Gebäude auf dem Hinterliegergrundstück höher als acht Meter liegen
Bei abknickenden und gebogenen Zufahrten ist der Außenradius der Kurve für die geforderte Breite ausschlaggebend. Die Maße reichen bis zu fünf Meter, wenn der Außenradius der Kurve zwischen 10,50 und zwölf Meter beträgt. Vor und hinter Kurven müssen gerade Zufahrtsverläufe von mindestens elf Metern gegeben sein.
Nachträgliche Veränderungen, zum Beispiel durch Bepflanzung oder den Bau eines Carports, dürfen die Mindestbreite nicht einschränken. Die Zufahrt darf z.B. durch Poller oder eine Schranke gesichert werden, es muss aber für die Feuerwehr jederzeit möglich sein, diese zu öffnen.