Nicht jeder Hohlraum darf oder kann aufgefüllt werden
Hohlräume in Bauwerken und Gebäuden dämmen außer mit einem Luftpolster kaum gegen Kälte, Schall und Wärme. Es gibt allerdings Hohlräume, die aus bautechnischen Gründen nicht vollständig ausgefüllt werden können. Typisches Beispiel sind Rohrleitungsschächte, in denen durch schwankende Temperaturen den Rohren Bewegungsfreiheit gelassen werden muss. In diesen Fällen werden Manschetten benutzt.
Wenn ein Hohlraum verzichtbar ist beziehungsweise aus Dämmungsgründen unbedingt ausgefüllt werden soll, gibt es folgende Möglichkeiten, das Material einzubringen:
- Auslegen/Auskleiden (Matten)
- Einblasen
- Schütten
- Stopfen
Füllmaterialien und ihre Eigenschaften
Fasern
- Flachs (Matten und Platten)
- Hanf (Matten und Platten)
- Holzfasern/Holzwolle (Einblasen oder Schüttgut)
- Jute (Matten, Platten und Stopffüllung)
- Kokosfaser (Matten und Platten)
- Wolle (Matten und Stopffüllung)
- Zellulose (Matten und Platten)
- Stroh (Stopffüllung)
Mineralwolle
- Glaswolle (Matten und Platten)
- Steinwolle (Matten und Platten)
Schaum
Beim Ausschäumen von Hohlräumen werden meist expandierende Schaumarten verwendet, die sich nach Applizierung automatisch ausdehnen. Am bekanntesten ist wahrscheinlich Bau- und Zargenschaum, um Fenster und Türen in den Laibungen zu fixieren. Es gibt allerdings auch reine Füllschäume, Gießharz und Polyurethanschäume mit speziellen Eigenschaften.
Schüttgut/Einblasdämmung
Blähton (Gebrannte Tonkügelchen als Schüttgut)
Geschredderter Kork (Platten und Schüttgut)
Perlite (Kunststoffkugeln als Einblasdämmung und Schüttgut)
Polystyrolkugeln (Kunststoffkugeln als Einblasdämmung und Schüttgut)
Sägespäne (Platten und Schüttgut)
Sägemehl (Platten und Schüttgut)
Schaumglas (Als Platten oder Schüttgut)
Technische Ansprüche an Füllmaterialien
Brandverhalten und Feuchtigkeit sind zwei zentrale Kriterien, die bei der Wahl des passenden Hohlraumfüllstoffs beachtet werden müssen. Mineralische Werkstoffe wie Blähton, Quellmörtel und Schaumglas sind nicht entzündlich. Das Ausfüllen muss immer auf die bauseitige Situation und die erforderliche Brandschutzklasse eingehen. So kann Hohlraum ohne erforderliche Brandschutzaufgabe beispielsweise in einem hellhörigen Fertighaus problemlos mit Schaumstoff gestopft werden.