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Themenbereich: Nebenkosten

Kalte Nebenkosten sind kaum beeinflussbar

Kalte Nebenkosten
Was sind kalte Nebenkosten? Foto: /

Kalte Nebenkosten sind kaum beeinflussbar

Die Nebenkosten werden in zwei Gruppen eingeteilt. Während alle Kosten für Heizung und Warmwasserversorgung als warme Nebenkosten bezeichnet werden, werden alle anderen Kostenfaktoren den kalten Nebenkosten zugeordnet. Es gibt nur wenige nach Verbrauchswert entstehenden kalten Kosten.

Umlagefähige kalte Nebenkosten

Kalte Nebenkosten bestehen aus feststehenden Ausgaben, die der Haus- oder Gebäudeeigentümer für die Vermietungsfähigkeit seiner Mietsachen aufbringen muss. Die einzigen variablen kalten Nebenkosten sind der Kaltwasserverbrauch und der Stromverbrauch für Gemeinschaftseinrichtungen.

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  • Strom für Beleuchtung in Keller, Treppenhäusern und Außenanlagen
  • Anteilige Versicherungsprämien für Gebäudehaftpflicht, Feuer, Sturm und Wasser
  • Gehalt und Sozialversicherungen für den Hausmeister
  • Gegebenenfalls Gebühren für Kabelfernsehen und/oder Hausantenne
  • Waschraumbetrieb, soweit nicht mit Einzelzählern geregelt
  • Anteilige Grundsteuer
  • Aufwendungen für einen Aufzug außer Reparaturen und Ersatzteile
  • Müllabholung
  • Straßen- und Außenanlagenreinigung
  • Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume und Flächen
  • Vorbeugende Ungezieferbekämpfung
  • Pflege von Garten- und Grünanlagen
  • Aufwendungen für Entwässerung einschließlich Niederschlag
  • Schornsteinreinigung

Nicht umlagefähige kalte Nebenkosten

Im Bereich der kalten Nebenkosten gibt es eine Vielzahl an Kosten, die nicht als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

  • Rücklagenaufwand jeder Art
  • Zinsabschlagssteuer
  • Reparaturkosten an technischen oder baulichen Anlagen
  • Administrative Verwaltungsaufwendungen und Gebühren
  • Gerichtskosten aller Art
  • Bankkontoführungsgebühren oder Negativzinsen
  • Anteilige Versicherungsbeiträge für Rechtsschutz
  • Mietausfallversicherung
  • Kreditzinsen
  • Mietaufwendungen für Brennstofflagerung
  • Gebäudesicherung und Bewachung

Umlageschlüssel

Kalte Nebenkosten bestehen aus regelmäßig wiederkehrenden Kosten, die den ordnungsgemäßen Betrieb und die Nutzbarkeit der Mietsache sicherstellen. Als Umlageschlüssel können, allerdings immer gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar, unterschiedliche Methoden angewendet werden. Dazu gehören Anzahl der Personen im Haushalt, Quadratmeter der Mietsache, Umfang der Nutzung oder die Anzahl der Haushalte beziehungsweise Mietsachen oder Wohneinheiten.

Tipps & Tricks
Die einzigen variablen Verbrauchswerte unter den kalten Nebenkosten ist der Stromverbrauch für die Gemeinschaftsanlagen. Sprechen Sie Ihren verständigen Vermieter bezüglich eines eventuellen Stromversorgerwechsels an. Auch Schaltzeiten beispielsweise von Treppenhausbeleuchtungen können den Strombedarf senken.

Autor: Stephan Reporteur
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