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Themenbereich: Nebenkosten

Wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist

Nebenkostenabrechnung zu hoch
Was tun, wenn die Nebenkostenrechnung zu hoch erscheint Foto: /

Wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist

Mieten sind in Deutschland teilweise sehr hoch. Damit aber noch nicht genug – auch die Betriebskosten, meist als Nebenkosten bezeichnet, sind die letzten Jahre auf astronomische Höhen geklettert. Für viele Mieter ist das Grund genug, bei der Betriebskostenabrechnung etwas genauer hinzusehen. Viele Mieter kommen dann auch zu dem Schluss, dass die Nebenkostenabrechnung falsch sein muss, weil eben zu hoch. Nachfolgend erhalten Sie grundlegende Tipps, um zumindest ansatzweise zu erkennen, ob die Betriebskostenabrechnung tatsächlich zu hoch ist bzw. was zu tun ist, wenn Sie dieser Meinung sind.

Wir stellen Ihnen lediglich Informationen zur Verfügung

Zunächst wollen wir Sie aus rechtlichen Gründen darauf aufmerksam machen, dass die nachfolgenden Informationen keine juristische Rechtsberatung darstellen oder darstellen sollen, sondern lediglich frei erhältliche Infos und Tipps enthalten.

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Hohe Nebenkosten machen Mietern zu schaffen

Explizit in Großstädten und den Periphergürteln um diese Metropolen sind die Mieten drastisch nach oben gegangen. Als ob das noch nicht genug wäre, steigen die Nebenkosten jährlich nicht nur kontinuierlich, sondern beinahe so kräftig mit an.

Längst ist oft schon die Rede von der zweiten Miete. Das sind durchaus Gründe für viele Mieter, die Nebenkostenabrechnung gründlich unter die Lupe zu nehmen. Und nicht wenige Mieter scheinen tatsächlich vermeintliche Fehler in der Abrechnung zu finden. Jedoch müssen Sie hier unterschiedliche Fehler unterscheiden.

  • Schreib- und Rechenfehler
  • Formfehler
  • falsche Werte aufgrund falscher Berechnungen oder schlicht überhöht

Vorgehen bei fehlerhaften oder zu hohen Betriebskostenabrechnungen

In allen Fällen haben Sie die Möglichkeit, der Nebenkostenabrechnung zu widersprechen. Jedoch entbindet Sie das zunächst von der Zahlungspflicht. Binnen eines Monats ab Zustellung müssen Sie die jährliche Betriebskostenabrechnung beglichen haben – natürlich nur, falls es keine Erstattung ist und unter Vorbehalt. Allerdings haben Sie insgesamt 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen.

Weitere Schritte im sofortigen Anschluss

Sollten Sie dann tatsächlich Fehler gefunden haben, müssen Sie ein zusätzliches Verfahren einleiten. Dazu ziehen Sie am besten einen Fachanwalt für Mietrecht hinzu. Mindestens sollten Sie aber sofort nach dem Feststellen der vermeintlich zu hohen Abrechnung eine Beratung bei einem Mieterschutzverein beanspruchen – noch bevor Sie mit dem Vermieter sprechen.

Mietervereine und Fachanwälte für Mietrecht

Die kompetenten Mitarbeiter wissen genau, wie Sie vorzugehen haben und was die nächsten Schritte sind. Verhärtet sich im Gespräch mit den Mitarbeitern des Mietervereins der Verdacht der zu hohen Nebenkostenabrechnung, wird man Sie unmittelbar an einen für den Verein tätigen Rechtsanwalt für Mietrecht verweisen. Oft sind diese Anwälte sogar direkt für die Mietervereine tätig und daher im selben Haus.

Das mögliche Vorgehen über den Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt wird dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen, das folgendermaßen aussehen könnte.

  • Zahlung der vermeintlich zu hohen Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt
  • informieren des Vermieters
  • Einsicht in die Originalbelege, auf denen die Nebenkostenabrechnung basiert

Überprüfen der Abrechnung anhand der Originalbelege

Das Einsehen der originalen Belege des Vermieters steht Ihnen gesetzlich zu. Innerhalb eines bestimmten Umkreises kann der Vermieter oder die Hausverwaltung jedoch verlangen, dass Sie das Verwaltungsbüro zur Einsicht aufsuchen. Ist der Weg dorthin unzumutbar, muss der Vermieter auch entsprechende Kopien an Sie übersenden.

Weiteres Vorgehen nach Einsicht der Belege

Nachdem Ihr Anwalt dann sämtliche Kostenpositionen mit Ihnen durchgegangen ist bzw. diese nachgerechnet hat, wird er das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Im für Sie schlimmsten Fall sind die Zahlen korrekt. Im für Sie unangenehmsten Fall wird sich wohl ein Rechtsstreit nicht umgehen lassen. Jedoch sind die Chancen, dass die gesamte Nebenkostenabrechnung nicht mehr eingezogen werden kann, selbst bei bestimmten Formfehlern hoch – zum Beispiel, wenn die Abrechnung zu spät erfolgte.

Tipps & Tricks
Selbst, wenn Sie bereits bezahlt haben, weil die vermeintlich zu hohe Nebenkostenabrechnung „lediglich“ Formfehler enthielt, muss der Vermieter die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen zurück überweisen. Dazu gibt es inzwischen mehrere eindeutige Gerichtsurteile zugunsten der Mieter. Insgesamt bis zu drei Jahre besteht die Frist dazu.

Autor: Tom Hess
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