Beispielwerte und Einordnung
Die derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 setzt als maximalen U-Wert für Fenster den Wert 1,4 W(m²K) fest. Bei Baubestand mit alter sogenannter K-Verglasung kann dieser U-Wert bei alten Fenstern nach einer Modernisierung knapp erreicht werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient und heutige U-Wert wurde früher als K-Wert des Fensters bezeichnet.
Als Beispiele für Richtwerte der U-Werte unterschiedlicher Fenstertypen gelten:
- Altes einflügeliges Fenster mit einfacher Verglasung etwa 4,5 W(m²K)
- Altes einflügeliges Fenster mit alter K-Wert-Isolierverglasung etwa 2,7 W(m²K)
- Altes Kastenfenster mit einfacher Verglasung etwa 2,5 W(m²K)
- Einfaches Energiesparfenster als Verbundfenster etwa 1,8 W(m²K)
- Einfaches Fenster mit Doppel- oder Dreifachverglasung etwa 1,4 W(m²K)
- Kastenfenster mit Isolierverglasung des Innenfensters F und optimierter Abdichtung etwa 1,4 W(m²K)
Maßnahmen zur Verbesserung
Um den U-Wert eines Kastenfensters zu verbessern beziehungsweise bei neuen Produkten in den geforderten gesetzlichen Mindestrahmen oder darüber hinaus zu bringen, muss der Wärmeschutz des Fensters an mehreren Bauteilen der Gesamtkonstruktion optimiert werden:
- Der Verbund zwischen Rahmen und Laibung muss mit Fensterdichtband abgedichtet werden
- Im Rahmen und dem Verbund zur Laibung müssen Wärmebrücken unterbrochen werden
- Das Innenfenster muss ein gefrästes Dichtungsprofil erhalten
- Am äußeren Fensterflügel muss Schlagregendichte erzeugt werden
Holzfenster erzielen bessere U-Werte
Generell liegt der U-Wert für Holzfenster niedriger als der aus anderen Werkstoffen. Kastenfenster sollten nur aus Holzrahmen konstruiert werden, um den günstigen Einfluss des Uf-Wertes des Holzrahmens mitzunehmen und mit einer modernen Isolierverglasung zu kombinieren.