Wasserdicht und spannungsfrei
Die Bodenplatte im Keller muss zusammen mit den Kellerwänden den Keller trocken halten. Dafür muss sie einerseits von außen drückende Feuchtigkeit abhalten und außerdem durch ihre Beschaffenheit Kondenswasserbildung unterdrücken. Diese Funktionen erfüllt wasserundurchlässiger Spezialbeton, der kurz als WU-Beton bezeichnet wird.
Neben der Dämmungs- und Wasserschutzeigenschaft darf die Bodenplatte im Keller keine Spannung durch Gewichtsbelastung aufweisen. Sie muss die Kellerwände und das darauf lastende Hausgewicht verwindungsfrei tragen können. Eine sachgerechte Armierung und Vermauerung garantiert die notwendige „Flexibilität“.
Wärmedämmung und Aushub
Bei zu Wohnraum umdeklarierten Kellerräumen bildet die Bodenplatte gleichzeitig den Fußboden der Zimmer. In diesem Fall muss auch eine Wärmedämmung montiert werden. Wohnräume im Keller unterliegen den gleichen Energie- und Dichtheitsvorschriften wie der restliche Wohnraum im Gebäude. Zudem muss nach der Dämmung ein Abstand von mindestens 2,40 Meter zur Decke vorhanden sein.
Die Bodenplatte im Keller wird in den meisten Fällen vor Ort in eine Verschalung gegossen. Der Aushub muss bis zu dreißig Zentimeter unter der Bodenplatte beginnen, um dem notwendigen Schotterbett Platz zu bieten. So muss als komplette Schachttiefe bei einem ebenerdig liegenden Keller eine Grube von ungefähr drei Metern geplant werden.
Zwecks der Ableitung elektrischen Stroms ist es baurechtlich vorgeschrieben, die Bodenplatte im Keller zu erden. Der Fundamenterder wird an den Blitzableiter angeschlossen.