So wird der Keller freigelegt
Grundsätzlich versteht man unter dem Freilegen des Kellers einfach das Aufbaggern oder Aufgraben des Erdreichs, welches die Kellerwände umgibt. Dabei werden diese freigelegt und können dann bearbeitet werden. Wie genau aufgegraben wird, hängt auch von den Gegebenheiten vor Ort ab. Dieses kann von Hand erfolgen. Wenn möglich wird ein kleiner Bagger eingesetzt. Manchmal ist das Freilegen des Kellers gar nicht möglich, zum Beispiel weil sonst der Gehweg vor dem Haus beschädigt werden würde.
Das Freilegen der Wände macht Platz zum Sanieren dieser. Meist wird nun die Wand repariert und eine neue Gebäudeabdichtung aufgebracht. Dazu muss der Keller bis zur Oberkante des Fundaments freigelegt werden. Soll auch eine neue Drainage angelegt werden, muss noch etwas tiefer gegraben werden.
Diese Sicherheitsregeln sollten Sie beachten
Aus verschiedenen Gründen sollten Sie beim Freilegen des Kellers eine Reihe an Sicherheitsmaßnahmen beherzigen:
- Lassen Sie vorab die Statik von einem Gutachter beurteilen, denn das Freilegen des Kellers kann das Haus im schlimmsten Fall zum Einsturz bringen.
- Graben Sie in Abschnitten, welche aus Arbeitsschutzgründen mindestens 80 Zentimeter breit sein müssen.
- Lagern Sie den Aushub weit vom Loch entfernt und achten Sie auf einen Böschungswinkel von mindestens 30 Grad, um nicht verschüttet zu werden.
Gibt es Alternativen zum Freilegen des Kellers?
Die Freilegung des Kellers ist teuer und zeitaufwändig. Unter Umständen gehen größere Teile der Gartenfläche vorübergehend verloren und müssen danach neugestaltet werden. Manchmal ist, wie beschrieben, das Aufgraben des Kellers gar nicht möglich. Sie können dann grundsätzlich auch eine Innenabdichtung des Kellers in Betracht ziehen. Da diese allerdings zu Schimmel in den Wänden führen kann, sollte diese Entscheidung mit Bedacht getroffen werden.