Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Grundwasser bauen wollen
Tatsächlich kann ein Keller auch dann umgesetzt werden, wenn auf Ihrem Baugrundstück ein hoher Grundwasserspeigel festgestellt wurde. Dann sollte auf die folgenden Punkte geachtet werden:
- Lassen Sie den Keller unbedingt als weiße Wanne aus WU-Beton ausführen.
- Dichten Sie diesen am besten zusätzlich ab.
- Holen Sie sich Auskünfte zu den maximalen Grundwasserständen ein.
- Achten Sie auf eine korrekt ausgeführte Abdichtung aller Öffnungen in der Bodenplatte.
- Lassen Sie die Höhenlage des Kellers anpassen.
Die Ausführung als weiße Wanne ist im Durchschnitt deutlich teurer als der klassische Mauerwerkskeller. Allerdings hält dieser stehendem Grundwasser nicht stand – diese Mehrkosten sind also unumgänglich. Kosten lassen sich durch einen Fertigkeller einsparen. Auch dieser stellt eine weiße Wanne dar, ist aber deutlich günstiger und schneller zu errichten als ein Keller aus Ortbeton. Gerade ein Fertigkeller sollte aber von außen zusätzlich mit Bitumendickschicht abgedichtet werden.
Was gilt auf Grundstücken, deren Grundwasserspiegel aktuell unproblematisch ist?
Was aber, wenn das Grundstück aktuell noch kein Problem mit hohem Grundwasser hat? Oder wenn unklar ist, wie sich der Grundwasserpegel in Zukunft entwickeln wird? Viele Bauherren schrecken dann vor den höheren Kosten des Betonkellers zurück. Allerdings lassen sich falsche Entscheidungen beim Kellerbau später praktisch nicht mehr rückgängig machen. Wenn das Bodengutachten also die Möglichkeit eines später steigenden Grundwasserspiegels aufführt, gehen Sie auf Nummer Sicher und bauen Sie eine weiße Wanne.
Übrigens gehen Experten davon aus, dass die Grundwasserstände in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten steigen werden. Umweltfaktoren wie der Klimawandel und erhöhte Niederschlagsmengen spielen hier mit rein. Doch auch die Tatsache, dass in alten Bergbauregionen das Grundwasser in Zukunft nicht mehr abgepumpt werden wird, wird steigendes Grundwasser zur Folge haben. Besonders stark davon betroffen werden Baugrundstücke im Rhein-Ruhr-Gebiet sowie in Sachsen sein.