Das Vergrößern von Kellerfenstern: Bauamt und Architekt einbeziehen
Bevor daran zu denken ist, ein Kellerfenster zu vergrößern, müssen Sie sich erst einmal mit dem Bauamt auseinandersetzen. Das Vergrößern von Fenstern stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Genehmigung bedarf. Gerade bei älteren Häusern besteht auch noch Denkmalschutz. Auch diese Fragen müssen Sie abklären. Insbesondere das Querverlängern eines Fensters hat maßgeblichen Einfluss auf die Statik. Bei Ziegelwänden mit einem Fenstersturz bedeutet das nicht nur, einen größeren Sturz einzuplanen. Auch der Weg zum Architekten ist in vielen Fällen unumgänglich. Der stellt dann fest, inwieweit diese bauliche Veränderung Einfluss auf die Baustatik nimmt und ob eine Vergrößerung überhaupt durchgeführt werden kann.
Die Besonderheiten beim Vergrößern von Kellerfenstern
Viele Kellerfenster ältere Häuser sind sehr klein und es passen selbst beim Sanierungsvorhaben ohne Vergrößerungswunsch keine modernen Fenster. Da Spezialanfertigungen von Kellerfenstern ausgesprochen teuer sein können, wird nicht selten das Vergrößern der Kellerfenster überlegt. Ein weiterer Grund zum Vergrößern ist der Wunsch nach mehr Licht, weil die Kellerräume vielleicht an den Wohnbereich angeschlossen werden sollen. Allerdings gehört der Keller zum Fundament des Hauses, welches oftmals besonders massiv konstruiert ist. Neben Ziegelwänden finden sich häufig Beton- und Stahlbetonwände. In den 1980ern wurden oft Betonfertigteile verbaut, die neben der Kellerfensteröffnung auch die Laibung beinhalten. All diese Besonderheiten müssen in die Überlegungen einfließen.
Schrittweise Anleitung zum Kellerfenstervergrößern
- Fenstersturz (Ziegelwände)
- Kellerfensterlaibung
- Kellerfenster
- eventuell ein breiterer oder tieferer Lichtschacht
- eventuell Putz
- Mörtel
- Betonkernbohrer
- kräftige Schlagbohrmaschine
- Beton- oder herkömmliche Wandsäge (Ziegel)
- Hammer
- Meißel
- Mörtelwanne oder Eimer
- Kelle
- Spachtel
- Meterstab
- Wasserwaage
- eventuell Schaufel und Spitzhacke oder
- Minibagger
- Maurerbleistift
1. Vorbereitung
a) Wird ein größerer Lichtschacht benötigt, muss der alte erst freigelegt werden.
b) Dann wird das alte Kellerfenster herausgenommen. Viele Kellerfenster sind entweder geklebt oder geschraubt, eventuell beides.
2. Die Kellerfensteröffnung vergrößern
a) Nun muss der Ausschnitt in der Wand für das Kellerfenster vergrößert werden. Die später zu schneidenden Maße zeichnen Sie als erstes an.
b) Nun bohren Sie in den Ecken des zukünftigen Ausschnitts mit einem Betonkernbohrer. Damit vermeiden Sie, dass Sie die Schnitte mit der Säge über das Maß hinaus durchführen müssen. Gerade beim Schneiden von Beton ist das absolut zu vermeiden.
c) Jetzt wird die jeweilige Säge verwendet – bei Beton eine spezielle Betonsäge, bei Ziegelwänden eine dafür geeignete, herkömmliche Steinsäge. Das mit Sägestaub vermengte Kühlwasser wird sofort abtransportiert, der gesamte Arbeitsplatz bleibt daher sauber.
d) Im Anschluss können Sie die Ecken mit Hammer und Meißel sauber herausarbeiten. Die Schnittkante der Säge müsste sehr sauber sein, sodass ein nachträgliches Bearbeiten entfällt.
3. Der neue Fenstersturz
Auch die Maße für den Fenstersturz sind aus der Wand auszuarbeiten. Anschließend wird der (zumeist zweiteilige) Sturz montiert bzw. in Mörtel eingebettet an den aufliegenden Überständen. Gegebenenfalls müssen Sie auch noch die darüber folgenden Ziegelsteinreihen mauern.
4. Das Kellerfenster vergrößern – das Setzen der neuen Laibung
Je nachdem, für welche Laibung Sie sich entscheiden, gehen Sie beim Einsetzen der Laibung entsprechend vor. Bei Ziegelwänden werden Sie zuvor aufputzen müssen.
5. Das Fenster setzen und neuen Lichtschacht anbringen
Nun können Sie entsprechend der Laibung und des gewählten Fenstermodells das Kellerfenster setzen und einen breiteren oder tieferen Lichtschacht anbringen, falls nötig.
Betonsägen und Kernbohrer sind nicht überall auszuleihen. Eventuell müssen Sie für diese Arbeit einen Fachmann mit seinen Maschinen beauftragen.
Welche Kellerfensterlaibung Sie später verwenden, hängt stark von der anschließenden Anschlagsart des Fensters (Anschlag nach innen, nach außen oder stumpfe Laibung) ab.