Fördermöglichkeiten in Thüringen
Thüringen bietet umfangreiche finanzielle Unterstützung für Projekte im Zusammenhang mit Kleinkläranlagen. Diese Förderung richtet sich sowohl an private Bauherren als auch an kommunale Aufgabenträger und umfasst Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.
Zuschüsse und Darlehen
1. Neubau und Ersatzneubau:
- Zuschüsse: Sie können für den Neubau und Ersatzneubau von Kleinkläranlagen Zuschüsse erhalten. Für Anlagen bis zu 4 Einwohnerwerten (EW) sind 3.000 EUR und für jeden weiteren EW zusätzliche 300 EUR verfügbar.
- Darlehen: Alternativ bietet Thüringen ein Darlehen von 2.000 bis 25.000 EUR mit einem Zinssatz von 1,99 % p.a. über sechs Jahre.
2. Nachrüstung:
Für die Nachrüstung bestehender Anlagen stehen Zuschüsse von 1.500 EUR für bis zu 4 EW zur Verfügung, mit zusätzlichen 150 EUR für jeden weiteren EW.
3. Gruppenkleinkläranlagen:
- Der Bau von Schmutzwasserkanälen im öffentlichen Raum wird mit 300 EUR pro laufendem Meter gefördert, falls mehrere Grundstückseigentümer gemeinsam eine Abwasserbehandlungslösung umsetzen.
- Bei kommunalen Gruppenkleinkläranlagen erhöht sich der Zuschuss um 10%.
4. Beratungs- und Organisationsleistungen:
Kommunale Aufgabenträger erhalten 115 EUR je Anlage zur Erbringung von Beratungs- und Organisationsleistungen.
Fördervoraussetzungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zielgruppe: Antragsteller können Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung sein.
- Lage und Nutzung des Grundstücks: Das Grundstück darf sich nicht in Kleingartenanlagen, Wochenend- oder Bungalowsiedlungen befinden und darf nicht an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen sein.
- Technische Anforderungen: Die Kleinkläranlage muss den technischen Standards entsprechen. Ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb ist erforderlich.
- Rechtliche Anforderungen: Bei Direkteinleitung in Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Bei Indirekteinleitung muss die Zustimmung des kommunalen Aufgabenträgers vorliegen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasst folgende Schritte:
1. Formularbeschaffung und Ausfüllung:
Laden Sie das Antragsformular von der Website der Thüringer Aufbaubank oder Ihrer Gemeinde herunter und füllen Sie es sorgfältig aus.
2. Erforderliche Unterlagen vorbereiten:
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie die wasserrechtliche Erlaubnis, Lagepläne und technische Gutachten.
3. Einreichung des Antrags:
Reichen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Thüringer Aufbaubank oder Ihrer lokalen Abwasserbehörde ein.
4. Überprüfung und Bewilligungsverfahren:
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag. Während der Prüfung dürfen keine Baumaßnahmen beginnen, sonst riskieren Sie die Förderfähigkeit.
5. Umsetzung des Projekts:
Nach Genehmigung können Sie mit dem Bau Ihrer Kleinkläranlage beginnen, wobei alle Arbeiten den genehmigten Plänen entsprechen müssen.
6. Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung:
Nach Abschluss der Bauarbeiten reichen Sie einen Abschlussbericht und Rechnungskopien bei der Thüringer Aufbaubank ein, einschließlich des Protokolls der Erstkontrolle durch den kommunalen Aufgabenträger.
Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung können Sie den Antragsprozess erfolgreich bewältigen und die Förderung für Ihre Kleinkläranlage in Anspruch nehmen. Achten Sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.