Wo ist die Mindestgrenze?
Die meisten Hausarten kann man durch ihre Größe, beispielsweise ein Hochhaus, und die jeweilige Wohnsituation definieren. Da Mehrfamilienhäuser in den unterschiedlichsten Formen und Größen existieren, kann eine Definition nur über die Wohnsituation erfolgen. Wie der Name bereits sagt, wird dieser Haustyp von mehreren Familien bewohnt; es muss also auch mehrere Wohnungen geben.
Eine logische Mindestgrenze, die „mehrere“ berücksichtigt, sind drei Wohnungen: Da das von der Größe her meist kleinere Zweifamilienhaus üblicherweise zwei Wohnungen zur Verfügung stellt, ist das Mehrfamilienhaus also quasi „eine Nummer größer“. Nach oben hin gibt es beim Mehrfamilienhaus allerdings keine Grenze: Die aus Großstädten bekannten Bauten umfassen weitaus mehr als drei Wohnungen, um vielen Menschen auf möglichst wenig Platz Wohnraum zu schaffen.
Vielfalt bei Höhe und Breite
Wie bereits erwähnt, gibt es große Unterschiede bei der Gestaltung und Größe von Mehrfamilienhäusern. Diese Hausart zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht klar begrenzt ist: Theoretisch kann ein Mehrfamilienhaus ebenso in die Höhe ( wobei es dann als Hochhaus gilt ) als auch in die Breite wachsen, um eines zu bleiben.
Da das Mehrfamilienhaus schon seit den Zeiten der Industrialisierung dazu dient, vielen Menschen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, ohne dabei viel Platz zu verbrauchen, ist diese Vielfalt unabdingbar: Je nach Größe der Stadt oder des Wohngebietes können Mehrfamilienhäuser den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden, um ihren vollen Nutzen zu entfalten.
Durch seinen hohen und vielfältigen Nutzen ist das Mehrfamilienhaus auch nicht örtlich zu definieren: Weltweit ist es in einer Vielzahl von dicht bewohnten Gebieten beliebt und schafft vielen Menschen ein Zuhause.