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Rauchmelder

Alle wichtigen Fakten zur Rauchmelderpflicht

Von Elisabeth Fey | 24. September 2024
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Elisabeth Fey

Elisabeth besitzt ein 150 Jahre altes Häuschen auf dem Land. Sie liebt es, daran zu werkeln. In zwei Jahrzehnten ist sie zur vielseitigen Heimwerkerin geworden.


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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Elisabeth Fey, “Alle wichtigen Fakten zur Rauchmelderpflicht”, Hausjournal.net, 24.09.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 05.05.2025, https://www.hausjournal.net/rauchmelderpflicht

Die Installation und Wartung von Rauchmeldern ist eine ernstzunehmende Pflicht und für unsere Sicherheit unerlässlich. In diesem Artikel erhalten Sie umfangreiche Informationen über die Rauchmelderpflicht in verschiedenen Bundesländern, Tipps zur Wartung und zum Einbau der Geräte an unterschiedlichen Positionen sowie zur Handhabung von Fehlalarmen.

rauchmelderpflicht
AUF EINEN BLICK
Was besagt die Rauchmelderpflicht in Deutschland?
Die Rauchmelderpflicht in Deutschland regelt den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren und variiert zwischen Bundesländern. Vermieter sind meist für Anschaffung und Einbau verantwortlich, während Mieter die Wartung übernehmen.

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Wo müssen Rauchmelder installiert werden?

Die jeweilige Landesbauordnung jedes einzelnen Bundeslandes regelt die Rauchmelderpflicht. Darin stehen sowohl die jeweiligen Nachrüstpflichten festgeschrieben als auch die für Einbau und Wartung verantwortlichen Personen.

Auch die Räumlichkeiten, die mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen, sind gesetzlich festgelegt. Die meisten Landesbauordnungen nennen hier Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen.

Außerdem besagen die Gesetze, dass Rauchmelder so angebracht werden müssen, dass eventuelle Brände frühzeitig erkannt werden. Dazu gehört auch, dass die Geräte sich an den passenden Positionen befinden und in größeren oder verwinkelten Räumen mehr als ein Gerät montiert ist.

Rauchmelderpflicht: Wer ist für Anschaffung und Einbau zuständig?

Die meisten Bundesländer nehmen die Eigentümer den jeweiligen Wohnungen in die Pflicht, die Rauchmelder zu kaufen und zu montieren. Bei Mietswohnungen handelt es sich hierbei um den Vermieter.

Mecklenburg-Vorpommern sieht die Einbaupflicht für Rauchmelder bei dem Besitzer der jeweiligen Wohnung, also dem Mieter. Wohnungsnutzer, die ihre gemieteten Räumlichkeiten mit Rauchmeldern ausgestattet haben, dürfen ihre Geräte bei Auszug mitnehmen.

Wer führt die Wartung der Rauchmelder durch: Mieter oder Vermieter?

Die Verantwortung für die Wartung der Rauchmelder sehen die einzelnen Landesbauordnungen an unterschiedlicher Stelle. Folgende Bundesländer schreiben eine regelmäßige Kontrolle der Rauchmelder durch den Mieter vor:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Niedersachsen
  • Bremen
  • Hessen
  • Schleswig-Holstein
  • NRW

Die Wartungspflicht lässt sich in der Regel im Einzelfall vertraglich übertragen. Allerdings steht juristisch die Frage noch offen, ob nicht der Vermieter in jedem Fall zumindest teilhaftbar ist, da ihm die Verkehrssicherungspflicht der Wohnungen obliegt.

Wer trägt die Kosten für die Rauchmelder?

Die Rauchmelderpflicht zieht auch Kosten für die betroffenen Personen nach sich, die Geräte müssen angeschafft, eingebaut und gewartet werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies eindeutig geregelt: Der Mieter kauft die Geräte und wartet sie selbst, sie befinden sich in seinem Eigentum.

In allen anderen Bundesländern, die die Rauchmelderpflicht bis jetzt zum gesetzlichen Status erhoben haben, trägt der Vermieter die Anschaffungs- und Einbaukosten. Da die Montage von Rauchmeldern zu seiner Verkehrssicherungspflicht gehört, kann er diese Kosten im Normalfall nicht zurückfordern.

Ist der Vermieter auch für die Wartung aller Rauchmelder, die sich in seinen vermieteten Wohnungen befinden, verantwortlich, kann er dafür eine Fachkraft engagieren. Die entstehenden Wartungskosten darf er auf die Jahresmiete umlegen.

Rauchmelderpflicht: Auf Einbaufristen achten!

Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht stets ab dem Datum, da das Gesetz zur Rauchmelderpflicht im jeweiligen Bundesland erlassen wurde. In Rheinland-Pfalz fand dies bereits im Jahr 2003 statt, Bayern erließ 2013 die entsprechende Vorschrift.

Bestehende Wohnungen älteren Datums erhalten laut Landesbauordnung eine Nachrüstpflicht. In Baden-Württemberg liegt das Ende der Frist im Jahr 2014, in Thüringen erst im Jahr 2018.

Das sollten Sie bei der Montage Ihrer Rauchmelder beachten

Das Gesetz zur Rauchmelderpflicht sieht vor, die Rauchmelder so zu montieren, dass Brände frühzeitig erkannt werden. Dabei kommt es vor allem auf die richtige Position der Geräte an:

Grundlagen zur richtigen Montage

  • Rauchmelder sollten stets waagerecht an der Decke installiert werden, um voll funktionsfähig zu sein.
  • Halten Sie stets mindestens 50 cm Abstand zur nächsten Wand oder zu hohen Möbelstücken.
  • Am besten wählen Sie die Deckenmitte zur Anbringung eines Rauchmelders.
  • Installieren Sie die Geräte nicht in Zugluftbereichen wie zum Beispiel in der Nähe von Lüftungen und Klimaanlagen.

Rauchmelder in speziellen Räumen

  • Rauchmelder in der Küche sollten möglichst wenig Dampf abbekommen, sonst lösen sie einen Fehlalarm aus. Verwenden Sie eventuell einen Hitzemelder.
  • Im Badezimmer entsteht häufig so viel Wasserdampf, dass hier ein Rauchmelder aufgrund hoher Fehlalarmquote wenig Sinn macht.
  • In mehrstöckigen Treppenhäusern gehört auf jede Etage mindestens ein Rauchmelder.

Große, verwinkelte und unterteilte Räume

  • Lange oder verwinkelte Flure benötigen mehr als ein Gerät.
  • Räume mit mehr als 60 qm Fläche sollten ebenfalls mehr mehreren Rauchmeldern ausgestattet werden.
  • Raumteiler wie hohe Möbelstücke und Paravents verhindern die Rauchverteilung: Platzieren Sie in jedem Zimmerbereich einen Rauchmelder.
  • Auch Deckenbalken behindern die Verteilung des Rauches, hier sollten Sie ebenfalls mehrere Geräte installieren.

Rauchdetektoren im Dachgeschoss

  • Neigen sich Ihre Dachschrägen um mehr als 20 Grad und liegt zwischen den Schrägen nur ein schmaler Streifen waagerechter Decke, installieren Sie den Rauchmelder auf der Schräge.
  • Rauchmelder an Dachschrägen sollten mindestens 50 cm (aber höchstens 100 cm) von der waagerechten Decke entfernt sein, weil sich dort oben Wärmepolster bilden können, die den Rauch am Aufsteigen hindern.
  • Bauen Sie für den Rauchmelder an der Schräge eine Hilfskonstruktion, damit dieser sich in waagerechter Position befindet. So fängt sich eventueller Rauch besser in der Rauchkammer und wird schneller erkannt.
  • Bei mehr als 1 m breiten waagerechten Zimmerdecken installieren Sie den Rauchmelder wie üblich auf der Deckenmitte.

Rauchmelder im Keller

  • Kellerbrände bleiben häufig lange unentdeckt, weil die unteren Räume nicht so häufig betreten werden. Darum lohnt sich hier ebenfalls die Rauchmelderinstallation.
  • Beachten Sie, dass Rauchmelder bei Temperaturen um den Gefrierpunkt eventuell nicht mehr voll funktionsfähig sind. Dies kommt besonders in kalten Kellern zum Tragen.
  • Die Kellerräume liegen häufig außer Hörweite, darum kann sich hier der Einbau von funkvernetzten Rauchmeldern lohnen: Wenn ein Gerät auf Rauch reagiert, schlagen alle Detektoren Alarm.

Installation von Rauchmeldern mit Schrauben oder Kleber

Zur korrekten Installation der Rauchmelder empfiehlt sich ein Blick in die Gebrauchsanweisung. Den meisten Geräten liegen entsprechende Montagesets bei, die normalerweise aus Schrauben und Dübeln bestehen, selten werden Kleber verwendet.

Einige Bedienungsanleitungen empfehlen die Verwendung von Schrauben oder Kleber, andere wiederum setzen ausschließlich auf das Verschrauben. In jedem Fall bringen Sie den Montagefuß zunächst einzeln an der Decke an, danach schrauben Sie das eigentliche Gerät auf.

Falls Sie Kleber zur Montage verwenden möchten, denken Sie daran, hochwertiges Material zu verwenden, das speziell für Rauchmelder geeignet ist. Sonst fallen die Geräte nach einiger Zeit von der Decke. Benutzen Sie eventuell eine aufklebbare Magnetfolie, um den Rauchmelder unkompliziert auswechseln zu können.

So funktioniert die Wartung der Geräte

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht der einzelnen Bundesländer verlangt auch eine regelmäßige Wartung der Geräte, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Die technische Überprüfung der Geräte steht normalerweise einmal pro Jahr an und muss nicht unbedingt von einem Fachmann durchgeführt werden.

Drücken Sie den Testknopf auf der Geräteoberfläche und warten Sie auf den Signalton. Bleibt dieser aus, liegt entweder ein Defekt vor oder die Batterie ist leer. Dann müssen Sie die Batterie wechseln, das Gerät reparieren oder den Rauchmelder austauschen.

Säubern Sie außerdem den Rauchmelder und achten Sie darauf, dass alle Öffnungen zur Rauchkammer frei von Staub und Spinnweben sind. Überprüfen Sie noch einmal, ob die Position im Raum sinnvoll ist. Nun sind Sie bereits mit der Wartung fertig.

Wie kommen Fehlalarme zustande – und was ist dagegen zu tun?

Die allgemeine Ausrüstung aller Wohnungen mit Rauchdetektoren aufgrund der Rauchmelderpflicht bringt auch vermehrte Fehlalarme mit sich. Wichtig ist, in diesem Bereich zwischen dem regelmäßigen Batterie-Signalton und einem echten Alarm zu unterschieden, der schrill und durchgängig ertönt.

Fehlalarme können durch Wasserdampf in der Küche ausgelöst werden, aber auch durch eine große Menge Zigarettenrauch oder Schleifstäube. Beachten Sie die Montageregeln für die Küche. Montieren Sie das betreffende Gerät kurzzeitig ab, wenn viel geraucht oder mit Schleifgeräten gearbeitet wird.

Für nächtliche Fehlalarme ohne ersichtlichen Grund sind häufig Insekten oder Spinnen verantwortlich, die ins Innere der Rauchkammer krabbeln und dabei den Lichtstrahl auf den Fotosensor lenken, der wiederum Alarm auslöst. Nutzen Sie für Keller- und Dachbodenräume spezielle Rauchmelder mit Insektengitter.

Vernetzte Rauchmelder zur großräumigen Überwachung

In einer größeren Wohnung oder einem Haus mit mehreren Etagen ist es möglich, im Alarmfall die abgelegenen Rauchmelder zu überhören. Für solche Fälle eignen sich vernetzte Rauchmelder, die per Funk oder Kabel miteinander agieren und so gleichzeitig Alarm schlagen.

Manchmal besitzen die Geräte eines Systems eine zentrale Empfangseinheit, die genau meldet, wo der Alarm seinen Ursprung hat. Andere Systeme arbeiten wiederum mit einer Stummschalttaste, die alle anderen Geräte wieder abschaltet, um den Brand besser orten zu können.

Achten Sie beim Kauf von vernetzten Geräten zu Ihrer eigenen Sicherheit darauf, dass Sie ein entsprechendes Ortungssystem mit erwerben. Der Einbau funkvernetzter Geräte eignet sich besonders für bestehende Bauten, in Neubauten lohnt sich auch die Montage einer kabelvernetzten Anlage.

Tipps & Tricks
Die Lebensdauer aller technischen Geräte ist begrenzt, auch Rauchmelder halten nicht ewig. Wir empfehlen, die Detektoren nach spätestens zehn Jahren auszutauschen, falls nicht vorher ein irreparabler Defekt auftritt. Dies dient nicht nur der Erfüllung Ihrer Rauchmelderpflicht, sondern auch der persönlichen Sicherheit.

Artikelbild: STOATPHOTO/stock.adobe.com

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