Gesetzliche Details zur Rauchmeldervorschrift
Jedes Bundesland regelt die gesetzlichen Grundlagen zur Rauchmelderpflicht selbst, darum gibt es je nach Region einige Abweichungen. Grundsätzlich gilt aber, dass Rauchmelder sowohl in Miet- als auch in Eigentumswohnungen installiert werden müssen.
- Für den Einbau verantwortlich ist in den meisten Bundesländern allein der Eigentümer der jeweiligen Wohnung, auch bei Mietobjekten. In Mecklenburg-Vorpommern muss der Besitzer (Mieter) die Rauchmelder anbringen.
- Die Wartung obliegt laut gesetzlicher Verordnung entweder dem Eigentümer oder dem Nutzer, auch das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
- Die grundsätzliche Rauchmelderpflicht gilt für alle Um- und Neubauten seit einem festgelegten Datum. In Rheinland-Pfalz wurde der Stichtag auf das Jahr 2003 gelegt, in Bayern auf 2013.
- Ältere Wohnungen haben eine spezielle Nachrüstpflicht, die zwischen dem Jahr 2014 (Baden-Württemberg) und dem Jahr 2018 (Thüringen) liegt.
- Bestimmte Räumlichkeiten müssen laut bundesländerinterner Vorschriften auf jeden Fall mit einem Rauchmelder ausgestattet sein, dazu gehören alle Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie Flure und Rettungswege aus Aufenthaltsräumen.
Wer bezahlt die Rauchmelder und deren Wartung?
Der Eigentümer der jeweiligen Wohnung trägt in der Regel die Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder. Nur in Mecklenburg-Vorpommern kauft der Mieter die Geräte, darf diese aber auch bei Umzug mit in die neue Wohnung nehmen.
Rauchmelder kosten nicht sehr viel, günstige Geräte gibt es schon für einen Preis zwischen 3 und 5 EUR zu kaufen. Natürlich können Sie auch einen besonders hochwertigen Detektor ab 10 EUR aufwärts kaufen.
Tipps für die Montage
Installieren Sie Ihren Rauchmelder an die Decke, niemals an die Wand. Rauch steigt immer nach oben. Wählen Sie einen Platz in der Raummitte, immer mindestens 50 cm von der nächsten Wand oder einem hohen Möbelstück entfernt.
Bei Dachschrägen montieren Sie den Rauchmelder nicht ganz oben an die Decke, sondern auf die Schräge, etwa 50 bis 100 cm von der obersten Kante entfernt. Im oberen Bereich können sich Luftpolster bilden, die den Rauch blockieren.