Mindestens achtzig Zentimeter sind vorgeschrieben
Viele Laien denken schnell einmal, dass die frostsichere Gründung von Fundamenten in der Tiefe von vierzig Zentimeter dem Frostrisiko auch bei Regenwasserleitungen ausreichend begegnet. Tatsächlich ist als Mindesttiefe in Böden mit geringer Verkehrslast der doppelte Wert sinnvoll, vorgeschrieben und zuverlässig.
Diese Tiefe muss vom stehenden Fallrohr mindestens erreicht werden, bevor es „abknicken“ darf. Vorherige diagonale Gefälle, die eine endgültige Tiefe erst nach einer horizontalen Distanz erreichen, sind nicht erlaubt. Folgende zwei Normen definieren die Grundlagen für das Verlegen von Regenwasserleitungen:
- DIN 1986-100
- DIN EN 12 056
Hier werden die Mindesttiefen mit achtzig bis hundert Zentimetern angegeben, auf befahrenen Verkehrsflächen 150 Zentimeter.
Regenwasser und Schmutzwasser
Die Entwässerungsanlagen und Leitungen ohne technische Unterstützung wie Pumpen werden im Normenwerk als Schwerkraftentwässerungsanlagen definiert. In den Normen ist ferner definiert, dass Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen im Normalfall nur außerhalb von Gebäuden zusammengeführt werden dürfen. Ausnahmen bestehen im Fall von Grenzbebauungen.
Da Rohrdurchmesser nach den dominierenden Normen für Haushaltsabwasser einschließlich Toiletten ausgeführt sind, erfüllen sie die Ansprüche, die Regenwasserleitungen erfüllen müssen. Eine reine Regenwasserleitung muss nach der Größe des Daches und der Berechnung der Niederschlagsmengen dimensioniert werden.
Regenwasserleitungen sind die „anspruchslosesten“ Entwässerungsanlagen. Trotzdem gibt es umfangreiche Regelwerke, die von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) erstellt werden. Wenn vor dem Verlegen von reinen Regenwasserleitungen Fragen zur genehmigungsfreien Tiefe auftreten, sollte die örtlich zuständig untere Wasserbehörde um Rat gefragt werden. Die ausführbaren und richtigen Tiefen hängen auch vom Grundwasserspiegel, dem Hochwasserrisiko, umliegenden Gewässern und weiteren landschaftsbaubezogenen Faktoren ab.