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Themenbereich: Abwasser

Eine Regenwasserleitung braucht eine normierte Tiefe

regenwasserleitung-tiefe
Regenwasserleitungen müssen mindestens 80cm tief verlegt werden Foto: Piotr Debowski/Shutterstock

Eine Regenwasserleitung braucht eine normierte Tiefe

Gesetzliche Regelungen rund um Wasser sind in Deutschland sehr ausführlich und streng. Das betrifft auch die Regenwasserleitung und die Tiefe bei Verlegung im Erdreich. Neben dem Verhindern des Einfrierens spielt die Nutzungsart der Oberfläche über dem Rohr eine Rolle. Verbindliche Normen sind einzuhalten, sonst handelt es sich um Baumängel.

Mindestens achtzig Zentimeter sind vorgeschrieben

Viele Laien denken schnell einmal, dass die frostsichere Gründung von Fundamenten in der Tiefe von vierzig Zentimeter dem Frostrisiko auch bei Regenwasserleitungen ausreichend begegnet. Tatsächlich ist als Mindesttiefe in Böden mit geringer Verkehrslast der doppelte Wert sinnvoll, vorgeschrieben und zuverlässig.

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Diese Tiefe muss vom stehenden Fallrohr mindestens erreicht werden, bevor es „abknicken“ darf. Vorherige diagonale Gefälle, die eine endgültige Tiefe erst nach einer horizontalen Distanz erreichen, sind nicht erlaubt. Folgende zwei Normen definieren die Grundlagen für das Verlegen von Regenwasserleitungen:

  • DIN 1986-100
  • DIN EN 12 056

Hier werden die Mindesttiefen mit achtzig bis hundert Zentimetern angegeben, auf befahrenen Verkehrsflächen 150 Zentimeter.

Regenwasser und Schmutzwasser

Die Entwässerungsanlagen und Leitungen ohne technische Unterstützung wie Pumpen werden im Normenwerk als Schwerkraftentwässerungsanlagen definiert. In den Normen ist ferner definiert, dass Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen im Normalfall nur außerhalb von Gebäuden zusammengeführt werden dürfen. Ausnahmen bestehen im Fall von Grenzbebauungen.

Da Rohrdurchmesser nach den dominierenden Normen für Haushaltsabwasser einschließlich Toiletten ausgeführt sind, erfüllen sie die Ansprüche, die Regenwasserleitungen erfüllen müssen. Eine reine Regenwasserleitung muss nach der Größe des Daches und der Berechnung der Niederschlagsmengen dimensioniert werden.

Regenwasserleitungen sind die „anspruchslosesten“ Entwässerungsanlagen. Trotzdem gibt es umfangreiche Regelwerke, die von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) erstellt werden. Wenn vor dem Verlegen von reinen Regenwasserleitungen Fragen zur genehmigungsfreien Tiefe auftreten, sollte die örtlich zuständig untere Wasserbehörde um Rat gefragt werden. Die ausführbaren und richtigen Tiefen hängen auch vom Grundwasserspiegel, dem Hochwasserrisiko, umliegenden Gewässern und weiteren landschaftsbaubezogenen Faktoren ab.

Tipps & Tricks
Wenn Sie Ihr Regenwasser im Sickerschacht ableiten möchten, ist das im Prinzip genehmigungsfrei. Bei einer Versickerungsanlage müssen Sie allerdings einen Mindestabstand zum Grundwasserstand von einem Meter einhalten. Außerdem brauchen Sie eine versickerungsfähige Bodenbeschaffenheit.

Autor: Stephan Reporteur
Artikelbild: Piotr Debowski/Shutterstock
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