Regenwasserversickerung
Grundsätzlich kann man natürlich auch Regenwasser von den Dachflächen versickern lassen.
Dabei wird das Regenwasser von den Dachflächen nicht in die öffentliche Kanalisation geleitet, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert. Auf diese Weise lassen sich auch laufende Abwassergebühren sparen. Für versiegelte Flächen, die in die Kanalisation (Regenwasserkanal oder Mischkanal) entwässern, zahlt man sonst Abwassergebühren.
Genehmigung von Versickerungen
Grundsätzlich darf man das Regenwasser nicht einfach auf dem Grundstück versickern lassen. Das muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
Um eine solche Genehmigung zu erhalten, ist häufig zusätzlich eine fachlich korrekte Planung einzureichen. Darin muss auch der Durchlässigkeitsbeiwert (Versickerungsfähigkeit eines Bodens) berücksichtigt werden, sowie alle vorgeschriebenen Mindestabstände zum Gebäude, zu Nachbargrundstücken und zu Bäumen auf dem Grundstück.
Die Planung hat außerdem eine ausreichende Dimensionierung für das anfallende Regenwasser aufzuweisen.
Mögliche Versickerungsanlagen
Hier stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl:
- Rigolen und Mulden-Rigolen
- Sickerschächte
- Beckenversickerung
- Einleitung in einen Teich
Rigolen und Mulden-Rigolen sind beliebt, aber aus Platzgründen nicht überall realisierbar. In vielen Bundesländern sind sie unter bestimmten Voraussetzungen (nicht mehr als 8 m³ Wasser pro Tag und Versickerung über Grasnarbe mit mindestens 10 cm Mutterboden) genehmigungsfrei. Ist ein kleiner Gartenteich vorhanden, kann das Regenwasser auch in diesen eingeleitet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist, das Regenwasser als Grauwasser in einer Zisterne aufzufangen und später für Toilettenspülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung zu nutzen.