Das sind die Regeln für richtige Schuhaufbewahrung im Keller
Allgemein gelten die folgenden Regeln einer guten Schuhaufbewahrung, egal, ob diese im Keller stattfindet oder nicht:
- Schuhe müssen trocken und kühl lagern.
- Vor dem Einlagern müssen vor allem Lederschuhe gründlich gereinigt werden.
- Nur vollkommen getrocknete Schuhe dürfen eingelagert werden.
- Ein Schuhspanner erhält die Form der Schuhe auch über längere Zeit.
- Schuhe dürfen maximal locker gestapelt werden, besser ist, wenn jedes Paar druckfrei stehen kann.
- Die Luft muss frei zwischen den Schuhen zirkulieren können.
Werden diese Ratschläge nicht eingehalten, drohen gerade im Keller schimmelnde Schuhe oder Flecken, die einfach nicht mehr zu beseitigen sind. Das gilt besonders für Lederschuhe, doch auch Schuhe aus Stoff oder Kunstleder können andernfalls Schaden nehmen. Hier können Sie die Schuhe im Keller aufbewahren:
- Schuhkartons mit Lüftungsschlitzen oder angekipptem Deckel,
- Schuhbeutel aus Baumwolle,
- Schuhregale,
- Schuhschränke mit Lüftungsmöglichkeit.
Bedenken Sie, dass alle Regeln der guten Lagerung nichts nützen, wenn Sie die Schuhe in einem feuchten, zu Schimmel neigenden Keller lagern. Deshalb gilt, dass Schuhe ausschließlich in absolut trockenen Kellern gelagert werden dürfen. Der naturfeuchte Altbaukeller fällt damit heraus. In Neubaukellern oder nachträglich abgedichteten Kellern aber ist die Schuhlagerung kein Problem.
Ist der Keller der beste Ort zur Lagerung der Schuhe?
Grundsätzlich ist der Keller durchaus ein geeigneter Ort zur Lagerung von Schuhen, denn er ist weder zu warm noch zu kalt und macht normalerweise keine hohen Temperaturschwankungen durch. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Lagerung von Schuhen. Ist der Keller dann noch trocken, ist er ein idealer Ort zur Lagerung Ihrer Schuhe. Allerdings empfehlen Schuhexperten wegen der Restgefahr einer Schimmelbildung meist, Schuhe wenn möglich in der Wohnung aufzubewahren. Durch regelmäßiges Kontrollieren der lagernden Schuhe können Sie aber gegensteuern.